• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berufsausübungsfreiheit: Scharfe Kritik am 8. EU-Sanktionspaket

12.10.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Berufsausübungsfreiheit: Scharfe Kritik am 8. EU-Sanktionspaket

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wandte sich an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und forderte diesen auf, für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und uneingeschränkter Berufsausübungsfreiheit der Anwaltschaft einzustehen.

Beitrag mit Bild

©moovstock/123rf.com

Als Reaktion auf die Scheinreferenden in den mittlerweile durch Russland annektierten Gebieten in der Ukraine reagierte die EU mit einem weiteren Sanktionspaket. Die BRAK hält diesen Schritt zwar für nachvollziehbar, kritisiert allerdings die konkrete Ausgestaltung aufs Schärfste und fordert die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Berufsausübungsfreiheit. Die BRAK hatte in der Vergangenheit wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die ungerechtfertigte militärische Invasion in einem souveränen Staat einen inakzeptablen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Europa, aber auch auf die internationale Staatengemeinschaft darstellt. Die ukrainische Nation und das ukrainische Volk verdienen den größtmöglichen Schutz der internationalen Rechtsordnung.

BRAK fordert Sicherung der Berufsausübungsfreiheit

Dessen ungeachtet ist es aus Sicht der BRAK im Schreiben vom 07.10.2022 jedoch keinesfalls gerechtfertigt und verfassungsrechtlich überaus bedenklich, dass nunmehr nach dem neuen Artikel 5n der entsprechenden EU-Verordnung die rechtliche Beratung von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen wesentlich eingeschränkt werden soll.

Das achte EU-Sanktionspaket verstößt nach Auffassung der BRAK gegen rechtsstaatliche Grundsätze und darf in Deutschland schon aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Anwendung finden. Daran ändern auch die in den Regelungen niedergelegten Ausnahmefälle nichts. Einerseits enthalten diese zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Zum anderen ist es nicht hinnehmbar, dass im Grunde genommen verbotene Rechtsberatung im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen von Behörden genehmigt werden kann.

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels findet hierfür klare Worte: „Schon Art. 12 GG gebietet die Sicherung der Berufsausübungsfreiheit! Es muss allein die Entscheidung jeder Rechtsanwältin und jedes Rechtsanwalts sein, ob sie oder er ein Mandat annehmen oder es – beispielsweise aus moralischen Gründen – ablehnen möchte.“ Das Sanktionspaket steht nach Auffassung der BRAK auch in klarem Widerspruch zur Berufsordnung (BORA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.

Einschränkungen bei der rechtlichen Beratung nicht hinnehmbar

„Jedermann hat das gesetzlich verankerte Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen. Die BORA sichert überdies keineswegs nur die Freiheit der Berufsausübung, sondern darüber hinaus auch die Teilnahme am Recht. Die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates wird in ihren Grundfesten erschüttert, sollte es bei den nun auf den Weg gebrachten Regelungen bleiben. Die in der neuen Verordnung vorgesehenen Einschränkungen bei der rechtlichen Beratung müssen angesichts der massiven rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken zwingend wieder rückgängig gemacht werden“, fordert Wessels.


BRAK vom 10.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)