15.05.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Berufsaufsicht 2016: Verstöße rückläufig

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) brachte zum 17. Juni 2016 Änderungen insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten und Struktur der Aufsichtsverfahren. Darüber und über die behandelten Fälle informiert der Bericht der WPK über die Berufsaufsicht 2016.

Die Berufsaufsicht über Berufsangehörige und Berufsgesellschaften, soweit diese gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB durchgeführt haben, obliegt seit dem 17. Juni 2016 der neu eingerichteten Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 62 offene Aufsichtsverfahren der WPK aus diesem Bereich gingen mit dem Inkrafttreten des APAReG auf die APAS über.

Ergebnisse der Berufsaufsichtsverfahren

Für die Verfolgung und Ahndung von Fällen schwerer Schuld war bisher die Berufsgerichtsbarkeit zuständig. Sie stellte im ersten Halbjahr 2016 vier Verfahren nach § 153 StPO wegen geringer Schuld und zwei Verfahren nach § 153a StPO gegen Geldbuße (4.000 Euro und 15.000 Euro) ein. Seit dem 17. Juni 2016 obliegt unabhängig vom Grad des Verschuldens der WPK die Berufsaufsicht, soweit nicht der Zuständigkeitsbereich der APAS eröffnet ist.

2016 schloss die WPK 180 Verfahren ab (2015: 248):

  • 110 Verfahren (61,2 %) konnten eingestellt werden, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
  • In 5 Verfahren (2,8 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
  • In weiteren 32 Verfahren (17,7 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
  • Mit 33 bestandskräftigen Rügen (18,3 %), von denen zehn mit einer Geldbuße zwischen 1.000 Euro und 12.000 Euro verbunden wurden, lagen die sanktionswürdigen Sachverhalte sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch der Sanktionshöhe auf vergleichsweise niedrigem Niveau.

Mehr als die Hälfte aller Verfahren betrafen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit. Den weiteren Verfahren lagen unter anderem Gutachtertätigkeiten der Berufsangehörigen, Erstellungstätigkeiten, berufsunwürdiges Verhalten durch unsachliche Äußerungen oder strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde.

(WPK vom 12.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)