Als Anlage zu dem Bericht der Wirtschaftsprüferkammer über die Berufsaufsicht 2014 wurde nun die Zusammenstellung der eingeschränkten oder ergänzten Bestätigungsvermerke veröffentlicht.
In 2014 wurden bei der Durchsicht im Bereich der Bestätigungsvermerke 144 und im Bereich der Rechnungslegung 1.701 Abweichungen von den für die Durchsicht maßgeblichen Kriterien festgestellt. Hinzu kommen acht Feststellungen aufgrund auffälliger Honorargestaltungen. Insgesamt ergibt dies 1.853 Feststellungen. Aufgrund dessen wurden in 556 Fällen die jeweiligen Abschlussprüfer auf mögliche Bedenken zu den offen gelegten Abschlüssen sowie zu den von ihnen erteilten Bestätigungsvermerken angesprochen.
BilMoG oft Grund für Unregelmäßigkeiten
Die geführte Korrespondenz wurde dahingehend ausgewertet, ob die Feststellungen auf einem Fehlverhalten des Abschlussprüfers beruhten. Die Weiterverfolgung eines Vorgangs als Aufsichtsfall erfolgte allerdings nur in Fällen, in denen sich nach Auswertung der Stellungnahme des Abschlussprüfers der Anfangsverdacht einer Berufspflichtverletzung ergab oder ein eventueller Pflichtenverstoß nicht abschließend beurteilt werden konnte. Die im Verantwortungsbereich des Abschlussprüfers liegenden Fälle richteten sich dabei vornehmlich auf die Nichtbeanstandung fehlender oder fehlerhafter aufgrund des BilMoG eingeführten Ausweis- und Angabepflichten, z. B.:
– zu Pensionsrückstellungen und zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden im Rahmen von Altersversorgungsverpflichtungen,
– zu latenten Steuern,
– zu Haftungsverhältnissen,
– zu Bewertungseinheiten und
– zum Ausweis von Ab- bzw. Aufzinsungs- oder Fremdwährungsbeträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung;
Die Auflistung der Bestätigungsvermerke dient nun dazu, den Berufsangehörigen und der interessierten Öffentlichkeit einen Überblick über die mit einer Einschränkung oder mit einer Ergänzung versehenen Bestätigungsvermerke zu verschaffen. Die vollständige Zusammenstellung der eingeschränkten oder ergänzten Bestätigungsvermerke im Bericht der Berufsaufsicht 2014 über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer steht auf der Webseite der Wirtschaftsprüferkammer zum Download bereit.
(WPK / Viola C. Didier)