• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berufliche Weiterbildung ist Top-Thema bei Unternehmen

27.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Berufliche Weiterbildung ist Top-Thema bei Unternehmen

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

77 Prozent der deutschen Unternehmen nutzten im Jahr 2015 Weiterbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist der Anteil der weiterbildenden Unternehmen gegenüber 2010 damit um 4 Prozentpunkte gestiegen.

Im Jahr 2015 boten 62 Prozent der Unternehmen die klassische Form der Weiterbildung mit Lehrveranstaltungen in Form von Lehrgängen, Kursen und Seminaren an. 74 Prozent der Unternehmen setzten andere Formen der betrieblichen Weiterbildung ein wie etwa Informationsveranstaltungen, Job-Rotation und selbstgesteuertes Lernen beispielsweise durch E-Learning. Dies geht aus der Fünften Europäischen Erhebung über die berufliche Weiterbildung in Unternehmen hervor, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durchgeführt wurde. In Deutschland wurden rund 12.000 Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen befragt.

Unternehmensgröße entscheidet über Angebot

Das Weiterbildungsangebot ist abhängig von der Unternehmensgröße. Während etwa die Hälfte (53 Prozent) der Unternehmen mit 10 bis 19 Beschäftigten Lehrveranstaltungen angeboten haben, waren es 96 Prozent der Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten. Im Durchschnitt verbrachten die Teilnehmer 22 Stunden im Jahr in Lehrgängen, Kursen oder Seminaren. Bei knapp zwei Drittel (63 Prozent) der Teilnahmestunden handelte es sich um interne Lehrveranstaltungen, bei gut einem Drittel (37 Prozent) um externe Lehrveranstaltungen.

Fortbildungskosten pro Mitarbeiter

Je teilnehmender Person entstanden den Unternehmen, die Lehrveranstaltungen anboten, Kosten in Höhe von 1.793 Euro. Die Weiterbildungskosten je Beschäftigten lagen in Unternehmen mit Lehrveranstaltungen bei 801 Euro. Den größten Anteil an den Weiterbildungskosten hatten mit 47 Prozent die Personalausfallkosten, das heißt die Lohnkosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 31 Prozent der Kosten entfielen auf Zahlungen und Gebühren an Weiterbildungsanbieter sowie auf Kosten für externes Weiterbildungspersonal in internen Veranstaltungen. Vergleichsweise geringe Kosten (11 Prozent) entstanden den Unternehmen für internes Weiterbildungspersonal. Weitere 11 Prozent entfielen auf Kosten für Räume und Ausstattung, Unterrichtsmaterial und Reisekosten.

(Statistisches Bundesamt, PM vom 21.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)