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04.02.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

EU-Unternehmen stehen vor verschärften Meldepflichten durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Drei von vier betroffenen Unternehmen in Deutschland sind nicht in der Lage, die erforderlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu liefern.

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©Olivier Le Moal / istockfoto.com

Seit dem dritten Quartal 2024 sind Unternehmen in der EU mit verschärften Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) konfrontiert. Sie müssen jetzt die tatsächlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU angeben. Drei von vier der betroffenen Unternehmen in Deutschland sind dazu jedoch derzeit nicht in der Lage und ein Großteil sieht negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dies hat eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Prüfungs- und Beratungsunternehmens Deloitte ergeben, für die im Herbst vergangenen Jahres Entscheider aus den betroffenen Branchen befragt wurden.

Unternehmen kämpfen mit neuen Emissionsdaten

Mehr als die Hälfte (53%) der befragten Unternehmen geben an, dass es ihnen nicht möglich ist, die tatsächlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu melden. Nur 6 % konnten bestätigen, dass sie dazu in der Lage sind, während 21 % der befragten Unternehmen dies nur teilweise können. Damit sind fast drei Viertel der Unternehmen nicht in der Lage, die tatsächlichen Emissionsdaten, die im Produktionsprozess entstanden sind, von den Lieferanten zu ermitteln.

„CBAM stellt die Unternehmen vor massive Herausforderungen im Umgang mit ihren Lieferanten. Gleichzeitig endet die Übergangsphase zur Einführung von CBAM Ende des Jahres“, betont Michael Schäfer, Partner bei Deloitte und Experte für Zoll und Außenhandel. „Der Druck, die erforderlichen Überwachungs- und Berichterstattungssysteme in den Unternehmen einzurichten, nimmt deutlich zu. Denn die Implementierungsphase ab dem 01.01.2026 beinhaltet den finanziellen Ausgleich durch den Kauf von CBAM-Zertifikaten sowie eine jährliche Berichtspflicht. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen künftig Strafzahlungen.“

Lieferketten-Stress und mangelnde Transparenz

Schwierigkeiten haben die Unternehmen auch bei der Überprüfung der Richtigkeit oder Plausibilität von Emissionswerten der Lieferanten. Während 20 % der Befragten dies versuchen, indem sie Vergleichswerte zu Rate ziehen und 12 % die Daten mit dem EU-Template zur Übermittlung der Emissionsdaten vergleichen, hat die Mehrheit der befragten Unternehmen noch keinen effektiven Weg zur Überprüfung gefunden.

Die größten Herausforderungen in Bezug auf CBAM sind laut der Befragung die unzureichende Verfügbarkeit von Daten (20%), die fehlende Transparenz von Kosten und Risiken (16%) sowie ein mangelnder Wissensstand über CBAM (11,5%).

Mehr als zwei Drittel der Unternehmen sehen durch die CBAM-Verordnung negative Konsequenzen für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Nur ein Viertel (26%) rechnet mit positiven Auswirkungen, und 29 % der Befragten sehen in CBAM eine Chance zur Veränderung ihrer Lieferketten. Allerdings rechnen nur 20 % der betroffenen Unternehmen damit, dass CBAM mittelfristig zu einem Wechsel ihrer Zulieferer führen wird. 43 % der Befragten glauben dies nicht.

Zum Hintergrund

CBAM sieht ab 2026 einen Kohlenstoffpreis auf die Einfuhr bestimmter außerhalb der EU hergestellter Waren vor. Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen möchten, müssen Zertifikate erwerben, die der Menge der bei der Herstellung dieser Waren entstandenen Emissionen entsprechen.


Deloitte vom 30.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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