23.04.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Die Europäische Kommission hat eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen. Darüber informiert die WPK.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Das Set 1 der ESRS, das branchenübergreifende Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beinhaltet, wurde am 31.07.2023 von der Europäischen Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 verabschiedet und am 22.12.2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Nun hat die Europäische Kommission am 18.04.2024 eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der ESRS erlassen, die am 19.04.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Redaktionelle Änderungen und Korrekturen

Die Berichtigung nimmt einzelne Anpassungen an den ESRS vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Korrekturen von Verweisen betreffen. Eine konsolidierte Lesefassung der ESRS mit den Anpassungen soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.


WPK vom 22.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Julia Hotze / Benedikt Reißnecker


12.11.2025

Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Das BAG hat sein Momentum verpasst, das Nichtigkeitsdogma im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu hinterfragen.

weiterlesen
Massenentlassungsverfahren – Bleibt nun doch alles beim Alten nach der Entscheidung des EuGH?

Meldung

©beebright/fotolia.com


12.11.2025

BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Die Wirtschaft macht Fortschritte bei der Cybersicherheit, bleibt aber vor allem durch ungeschützte Systeme und mangelhafte Schutzmaßnahmen ein attraktives Ziel für Cyberangriffe.

weiterlesen
BSI-Lagebericht 2025: Hacker finden weiter leichtes Spiel

Meldung

©estations/fotolia.com


12.11.2025

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben künftig bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, maximal bis Ende 2035.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank