14.08.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Berichtigung des ESRS Set 1 und Analyse

Im EU-Amtsblatt wurden Berichtigungen zur deutschen Sprachfassung des Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) veröffentlicht. Das DRSC hat die Berichtigung analysiert.

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Die ESRS konkretisieren die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit der am 09.08.2024 veröffentlichten Berichtigung wurde die mittlerweile zweite Berichtigung des ESRS Set 1 veröffentlicht, nachdem bereits im April 2024 eine erste Berichtigung der englischsprachigen Fassung veröffentlicht wurde. Während die erste Berichtigung vor allem Rechtschreibfehler, falsche Verweise und andere offensichtliche Fehler und alle Sprachversionen des ESRS Set 1 umfasste, beinhaltet die zweite Berichtigung weitergehende sprachliche Änderungen und umfasst nur die deutsche Sprachversion.

Berichtigung aufgrund vieler Rückmeldungen

Grundlage für die zweite Berichtigung bildeten Rückmeldungen der deutschen und österreichischen Bundesministerien der Justiz (BMJ). Das DRSC übermittelte dem deutschen BMJ hierzu bereits im September 2023 eine Analyse der deutschen Sprachfassung des ESRS Set 1 und empfahl darin umfangreiche sprachliche Änderungen, die nun auch berücksichtigt wurden.

DRSC veröffentlicht Analyse zur aktuellen Berichtigung

Am 13.08.2024 veröffentlichte das DRSC eine Analyse der zweiten Berichtigung zur deutschen Sprachfassung des Set 1 der ESRS. Das DRSC hat nunmehr analysiert, inwieweit die zuvor eingereichten Änderungen übernommen worden sind. Im Ergebnis wurden ca. 75 % der angeregten Änderungen von der Europäischen Kommission tatsächlich übernommen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in einzelnen Fällen weitere sprachliche Änderungen vorgenommen. Die Analyse finden Sie hier.


DRSC vom 13.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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