Die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) überarbeitete Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) erweitert unter anderem die Vorgaben zur Lage- bzw. Konzernlageberichterstattung. Bestimmte Unternehmen haben zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen und diesen als separaten Abschnitt in den Lage- bzw. Konzernlagebericht aufzunehmen. Die CSRD definiert zwar den Begriff der „wichtigsten immateriellen Ressourcen“, lässt aber offen, was „immaterielle Ressourcen“ grundsätzlich sind. In der Richtlinie werden somit die wichtigsten immateriellen Ressourcen von sämtlichen im Unternehmen bestehenden immateriellen Ressourcen abgegrenzt. Offen bleibt auch die Unterscheidung der immateriellen Ressourcen von den anderen Ressourcen des Unternehmens. Angesichts der Vielfalt dessen, was unter den Begriff „immaterielle Ressourcen“ gefasst wird, erscheint eine sinnvolle Eingrenzung problematisch.
Konkretisierungen zur neuen Berichtspflicht über immaterielle Ressourcen
Das DRSC erörtert aktuell Konkretisierungen zur neuen Berichtspflicht über immaterielle Ressourcen. Die Erörterungen sollen entweder in einen gesonderten DRS zu immateriellen Ressourcen oder in einer Erweiterung von DRS 20 münden. Da die Verabschiedung des Konsultationsentwurfs (E-DRS bzw. E-DRÄS) den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussetzt, ist die Veröffentlichung der Konkretisierungen durch das DRSC von der Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes abhängig.
Um die Öffentlichkeit, insbesondere die Anwender der DRS, über den Stand der Diskussionen zur Konkretisierung der aus der CSRD resultierenden Berichtspflicht über die wichtigsten immateriellen Ressourcen zu informieren, hat das DRSC das Briefing Paper „Berichterstattung über immaterielle Ressourcen“ veröffentlicht.