• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bericht zur Änderung der Entsenderichtlinie im EMPL angenommen

20.10.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Bericht zur Änderung der Entsenderichtlinie im EMPL angenommen

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (EMPL) hat am 16.10.2017 den Bericht der Berichterstatterinnen Elisabeth Morin-Chartier (EVP/FR) und Agnes Jongerius (S&D/NL) über den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Entsenderichtlinie 96/71/EG angenommen.

Im Bericht sprechen sich die Abgeordneten für den Vorschlag der Europäischen Kommission aus, auch entsandten Arbeitnehmern den örtlichen Tariflohn inklusive aller Zulagen und Prämien zu gewähren und die Entsendung auf zwei Jahre zu begrenzen. In begründeten Fällen sollte eine längere Entsendung zugelassen werden. Die Mitgliedstaaten sollen ferner entscheiden können, ob auf regionaler oder lokaler Ebene ausgehandelte Spezialregelungen auch für entsandte Arbeitnehmer gelten. Als nächstes muss der Rat der EU seine Position festlegen.

(BRAK, Nachrichten aus Brüssel vom 19.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)