Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 31.01.2018 zusammengefasst.
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat erneut beraten, welche Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der „konkreten“ Absicht zu stellen sind. Sie ist zum dem Ergebnis gekommen, dass eine konkrete Absicht ein gewisses „aktives“ Handeln der Praxis erfordert, wie beispielsweise die Teilnahme an Ausschreibungen oder Verhandlungen mit potenziellen Mandaten. Durch den alleinigen Hinweis auf die Tatsache, bereits als gesetzlicher Abschlussprüfer im Berufsregister eingetragen zu sein, oder das „Abwarten“ auf einen Auftrag wird nach Auffassung der Kommission für Qualitätskontrolle eine konkrete Absicht nicht ausreichend dargelegt.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Im Mittelpunkt standen insbesondere die Beratungen und Beschlussfassungen über drei Qualitätskontrollen, bei denen die Prüfer für Qualitätskontrolle die Prüfungsurteile versagt haben.
Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle wurde über die Ergebnisse von zwei Aufsichten über Prüfer für Qualitätskontrolle informiert. Weitere Aufsichten sind auch in 2018 geplant.
Löschung aus dem Berufsregister als Abschlussprüfer
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat über mehrere Widersprüche gegen die Löschung aus dem Berufsregister beraten, weil die Praxen keine Qualitätskontrollen innerhalb der angeordneten Frist durchgeführt haben. Sie hat beschlossen, die Widersprüche zurückzuweisen und gleichzeitig die sofortige Vollziehung angeordnet.
(WPK vom 02.02.2018 / Viola C. Didier)