• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle

03.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle

Beitrag mit Bild

Die Kommission für Qualitätskontrolle informiert sich regelmäßig über den Stand des Qualitätskontrollverfahrens.

Die Kommission für Qualitätskontrolle möchte künftig regelmäßig und zeitnah über Ihre Tätigkeit informieren. Im Folgenden sind Information zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 17. Januar 2017 zusammengefasst.

Tätigkeitsbericht für 2016: Beraten wurde der Entwurf des Tätigkeitsberichtes der Kommission für Qualitätskontrolle für 2016. Die statistischen Auswertungen ergaben, dass bei lediglich 3 oder rund 0,1 % der Praxen die nächste Qualitätskontrolle vor der maximal zulässigen Frist von 6 Jahren anzuordnen war. Mehr zu den Prüfungsanordnungen für die nächsten Qualitätskontrollen finden Sie hier.

Stellungnahme zu IDW EPS 140

Die Kommission für Qualitätskontrolle beriet den Entwurf einer Stellungnahme zu EPS 140. Gemeinsam mit dem Vorstand der WPK soll die Stellungnahme dem IDW für dessen weitere Beratungen zur Verfügung gestellt werden.

Konkrete Absicht als Voraussetzung für die Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister

Die Kommission für Qualitätskontrolle befasste sich außerdem mit den Kriterien für das Vorliegen einer konkreten Absicht. Festgestellt wurde, dass sich die innere konkrete Absicht, gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen zu wollen, auch in einem Handeln nach außen manifestieren muss. Werden über längere Zeiträume keine gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt, muss eine Praxis gegebenenfalls entsprechende Nachweise für eine weiterhin bestehende konkrete Absicht erbringen. Die Kommission für Qualitätskontrolle wird diesen Punkt noch weiter erörtern.

Teilnahme an Qualitätskontrollen

Die Kommission für Qualitätskontrolle beschloss, an einer Qualitätskontrolle teilzunehmen (§ 57e Absatz 1 Satz 6 WPO).

(WPK vom 02.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)