• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Beratungskostenförderung für KMU und Freiberufler

21.04.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Beratungskostenförderung für KMU und Freiberufler

Beitrag mit Bild

©Chaiyawat/fotolia.com

Das BMWi fördert Beratungen für von der aktuellen Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die Beratungskostenförderung gilt auch bei WP/vBP mit weniger als 50 % Gesamtumsatz aus Unternehmensberatung.

Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Daher fördert BMWi Beratungen für von der aktuellen Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Hohe Hürden für Beratungskostenförderung

Voraussetzung für die Förderung ist die Beratung durch einen beim BAFA registrierten Berater. Die Registrierungsanforderungen orientieren sich an gewerblichen Beratern und sind zur Sicherung der Qualität der Beratung recht hoch. (Mindestumsätze im Bereich Beratung, Nachweis zur Befähigung, zur Zuverlässigkeit und zur Unterhaltung eines geeigneten Qualitätssicherungsinstruments).

Da die BAFA-Anforderungen von WP/vBP kaum zu erfüllen waren, hatte die WPK das BAFA um Prüfung gebeten, die Registrierung für WP/vBP zu erleichtern. Mit Blick auf die strenge gesetzliche Regulierung der WP/vBP, insbesondere auch zum Qualitätssicherungssystem, sind BAFA und WPK übereingekommen, die für gewerbliche Berater notwendigen Nachweise durch eine qualifizierte Bescheinigung der WPK zu ersetzen.

Vereinfachtes Nachweisverfahren für WP/vBP

Die Bescheinigung der WPK für die BAFA-Registrierung wird unter folgenden zwei Voraussetzungen umgehend erteilt:

  • Bestellung als WP oder vBP oder die Anerkennung als WPG oder BPG.
  • Selbstständige Tätigkeit (eigene Praxis, Partner, Sozius). Ausschließlich angestellte WP sind nicht selbstständig. Sie können aber jederzeit zum Beispiel eine eigene Praxis begründen. (Meldung zum Register, Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung)

Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten bis Ende 2020.

(WPK vom 15.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht