Die OECD hat ihre Abschlussberichte zu insgesamt 15 Maßnahmen gegen „aggressive“ Steuergestaltungsstrategien vorgelegt, die von den Finanzministern der G20 genehmigt wurden. Doch was bewirken die einzelnen Maßnahmen und wie sieht die rechtliche Umsetzung aus?
Die OECD erklärt in ihrem Abschlussbericht 2015, dass es sich bei dem BEPS-Projekt um die umfassendste Reform des Internationalen Steuerrechts seit einem Jahrhundert handele. Mit der Verabschiedung der endgültigen Berichte zu den 15 Aktionspunkten durch die OECD und deren Entgegennahme durch die Finanzminister der G20 am 08.10.2015 in Lima (Peru) wurde die erste Phase der BEPS-Arbeiten zum großen Teil abgeschlossen. Die Beschlüsse sollen im November 2015 noch durch die G20-Regierungschefs gebilligt werden. Mit der Vorlage der Berichte sind die BEPS-Arbeiten allerdings nicht beendet. Einige Punkte sind offen geblieben bzw. haben zu Folgefragen geführt, die noch zu lösen sind. Zudem ist eine Vielzahl der Ergebnisse noch umzusetzen.
Der aktuelle Fachbeitrag „Das BEPS-Projekt der OECD/G20“ von RA/FAStR Dr. Sebastian Benz und RA/StB Dr. Julian Böhmer gibt einen aufschlussreichen Überblick über die einzelnen Maßnahmen und zeigt deren Auswirkungen sowie die rechtliche Umsetzung auf. Sie finden ihn in DER BETRIEB vom 30.10.2015, Heft 44, Seite 2535 – 2543 oder online unter Dokumentennummer DB1162939
(Dr. Sebastian Benz /Dr. Julian Böhmer / Viola C. Didier)