• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BEPS-MLI: Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

26.03.2024

Meldung, Steuerrecht

BEPS-MLI: Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Der Gesetzentwurf zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) ist ein wichtiges Element des BEPS-Projekts der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der Zwanzig (G20).

Beitrag mit Bild

©stockWERK/fotolia.com

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Dabei handelt es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Hintergrund war die zunehmende Beobachtung, dass multinationale Unternehmen aufgrund bestehender Besteuerungsinkongruenzen ihre Steuerlast auf ein Minimum senken konnten. Dies führt zu Steuermindereinnahmen und erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Diesem Problem kann nachhaltig nur mit international abgestimmten Maßnahmen begegnet werden. Dem BEPS-Projekt haben sich alle Staaten der OECD und der G20 sowie Entwicklungs- und Schwellenländer angeschlossen. Dass sich die Staatengemeinschaft auf diese neuen Standards einigen konnte, ist ein Meilenstein und ein Novum für die internationale Steuerpolitik.

Gesetz auf der Zielgeraden

Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf für ein Gesetz zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) vorgelegt (20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt. Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch für das BEPS-MLI die Aufgabe der zuständigen Behörde obliegt.

Der Bundesrat erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwände, wie aus dem Schreiben des Bundeskanzlers an die Bundestagspräsidentin vom 25.03.2024 hervorgeht.


Dt. Bundestag vom 25.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


03.07.2025

Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Ein Privatgutachten kann als wirksamer Nachweis für eine verkürzte Restnutzungsdauer von Gebäuden zur steuerlichen Abschreibung anerkannt werden.

weiterlesen
Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


03.07.2025

Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Erreichbarkeit im Urlaub ist für viele längst zur Norm geworden, nicht selten getrieben von äußeren Erwartungen, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Steuerboard

Raphael Baumgartner


03.07.2025

Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Mit Urteil vom 27.11.2024 (I R 21/22) hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine GmbH einen Verlust aus der Abschreibung einer Darlehensforderung steuerlich geltend machen kann, wenn das Darlehen an eine Tochtergesellschaft vergeben wird, an der die GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG beteiligt ist.

weiterlesen
Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank