• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BEPS-MLI: Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

26.03.2024

Meldung, Steuerrecht

BEPS-MLI: Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Der Gesetzentwurf zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) ist ein wichtiges Element des BEPS-Projekts der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der Zwanzig (G20).

Beitrag mit Bild

©stockWERK/fotolia.com

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Dabei handelt es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Hintergrund war die zunehmende Beobachtung, dass multinationale Unternehmen aufgrund bestehender Besteuerungsinkongruenzen ihre Steuerlast auf ein Minimum senken konnten. Dies führt zu Steuermindereinnahmen und erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Diesem Problem kann nachhaltig nur mit international abgestimmten Maßnahmen begegnet werden. Dem BEPS-Projekt haben sich alle Staaten der OECD und der G20 sowie Entwicklungs- und Schwellenländer angeschlossen. Dass sich die Staatengemeinschaft auf diese neuen Standards einigen konnte, ist ein Meilenstein und ein Novum für die internationale Steuerpolitik.

Gesetz auf der Zielgeraden

Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf für ein Gesetz zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) vorgelegt (20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt. Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch für das BEPS-MLI die Aufgabe der zuständigen Behörde obliegt.

Der Bundesrat erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwände, wie aus dem Schreiben des Bundeskanzlers an die Bundestagspräsidentin vom 25.03.2024 hervorgeht.


Dt. Bundestag vom 25.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


08.09.2026

Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Höhere Alkoholsteuern, KTF-Umschichtungen und weitere Kürzungen sollen den Bundeshaushalt künftig deutlich entlasten.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Meldung

Der Betrieb


08.09.2026

Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Wird ein Wohnmobil für Heimfahrten genutzt und damit zwischen Arbeits- und Wohnort bewegt, fehlt es an der erforderlichen Beständigkeit der doppelten Haushaltsführung.

weiterlesen
Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht