• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BEPS-MLI: Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

26.03.2024

Meldung, Steuerrecht

BEPS-MLI: Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Der Gesetzentwurf zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) ist ein wichtiges Element des BEPS-Projekts der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der Zwanzig (G20).

Beitrag mit Bild

©stockWERK/fotolia.com

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Dabei handelt es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Hintergrund war die zunehmende Beobachtung, dass multinationale Unternehmen aufgrund bestehender Besteuerungsinkongruenzen ihre Steuerlast auf ein Minimum senken konnten. Dies führt zu Steuermindereinnahmen und erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Diesem Problem kann nachhaltig nur mit international abgestimmten Maßnahmen begegnet werden. Dem BEPS-Projekt haben sich alle Staaten der OECD und der G20 sowie Entwicklungs- und Schwellenländer angeschlossen. Dass sich die Staatengemeinschaft auf diese neuen Standards einigen konnte, ist ein Meilenstein und ein Novum für die internationale Steuerpolitik.

Gesetz auf der Zielgeraden

Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf für ein Gesetz zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) vorgelegt (20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt. Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch für das BEPS-MLI die Aufgabe der zuständigen Behörde obliegt.

Der Bundesrat erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwände, wie aus dem Schreiben des Bundeskanzlers an die Bundestagspräsidentin vom 25.03.2024 hervorgeht.


Dt. Bundestag vom 25.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©garagestock/123rf.com


29.12.2025

Transparenzpflicht für Schufa-Score

Die Schufa ist verpflichtet, konkret darzulegen, welche Daten in die Bewertung eingeflossen sind, wie sie gewichtet wurden und warum ein bestimmter Scorewert vergeben wurde.

weiterlesen
Transparenzpflicht für Schufa-Score

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


29.12.2025

Geschlechtervielfalt in deutschen Vorstandsetagen stagniert

Der Gender Diversity Index 2025 zeigt: Die Geschlechtervielfalt in deutschen Führungsgremien stagniert, obwohl diverse Führungsteams nachweislich erfolgreicher wirtschaften.

weiterlesen
Geschlechtervielfalt in deutschen Vorstandsetagen stagniert

Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank