• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BEPS-MLI: Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

26.03.2024

Meldung, Steuerrecht

BEPS-MLI: Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Der Gesetzentwurf zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) ist ein wichtiges Element des BEPS-Projekts der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der Zwanzig (G20).

Beitrag mit Bild

©stockWERK/fotolia.com

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Dabei handelt es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Hintergrund war die zunehmende Beobachtung, dass multinationale Unternehmen aufgrund bestehender Besteuerungsinkongruenzen ihre Steuerlast auf ein Minimum senken konnten. Dies führt zu Steuermindereinnahmen und erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Diesem Problem kann nachhaltig nur mit international abgestimmten Maßnahmen begegnet werden. Dem BEPS-Projekt haben sich alle Staaten der OECD und der G20 sowie Entwicklungs- und Schwellenländer angeschlossen. Dass sich die Staatengemeinschaft auf diese neuen Standards einigen konnte, ist ein Meilenstein und ein Novum für die internationale Steuerpolitik.

Gesetz auf der Zielgeraden

Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf für ein Gesetz zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) vorgelegt (20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt. Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch für das BEPS-MLI die Aufgabe der zuständigen Behörde obliegt.

Der Bundesrat erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwände, wie aus dem Schreiben des Bundeskanzlers an die Bundestagspräsidentin vom 25.03.2024 hervorgeht.


Dt. Bundestag vom 25.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank