18.10.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Bekanntmachung von DRS 26 und DRS 27

Beitrag mit Bild

©mpatma/fotolia.com

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 16.10.2018 sind die Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 26 Assoziierte Unternehmen und Nr. 27 Anteilmäßige Konsolidierung durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Beide Standards gelten für alle Unternehmen, die gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Sie gelten auch, wenn ein Unternehmen gemäß § 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist. Gleiches gilt auch für die freiwillige Aufstellung eines Konzernabschlusses.

DRS 26 Assoziierte Unternehmen

Zentraler Regelungsbereich des DRS 26 Assoziierte Unternehmen ist die Konkretisierung der Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen gem. § 311 und 312 HGB, welche die Abbildung dieser Unternehmen entsprechend der Equity-Methode im Konzernabschluss normieren.

DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung

DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung konkretisiert die Vorschriften gemäß § 310 HGB, welche die Einbeziehung eines Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernabschluss regeln. Dabei werden auch die Kriterien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens, welches Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts zur anteilmäßigen Konsolidierung ist, spezifiziert.

Beide Standards sind erstmals in Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden.

(DRSC vom 16.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Fachmodul Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


06.11.2025

Grunderwerbsteuer auf Ökokonto-Übernahme?

Zahlungen für die Übernahme eines Ökokontos gelten als Teil der steuerpflichtigen Gegenleistung beim Grundstückskauf und unterliegen der Grunderwerbsteuer.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer auf Ökokonto-Übernahme?

Steuerboard

Caroline Ruschen


05.11.2025

Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerbefreite Schenkung

Das Familienheim ist für die familiäre Nachfolgeplanung von besonderer Bedeutung.

weiterlesen
Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerbefreite Schenkung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank