04.05.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Bekanntmachung von DRS 25

Beitrag mit Bild

©ChristianMüller/fotolia.com

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 03.05.2018 ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

DRS 25 konkretisiert die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB und adressiert in diesem Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen. Darüber hinaus konkretisiert der Standard die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB. Ziel ist es, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sicherzustellen und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses zu stärken. Der Standard konkretisiert ferner unter Beachtung des § 313 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HGB die Anforderungen an die Angaben zur Währungsumrechnung im Konzernanhang.

Wer braucht DRS 25?

Dieser Standard gilt für alle Mutterunternehmen, die zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses gemäß §§ 290 ff. HGB oder eines Konzernabschlusses gemäß §§ 11 ff. PublG verpflichtet sind oder dies freiwillig tun. Die entsprechende Anwendung der Regelungen des Standards zur Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften sowie zu den Angaben im Anhang auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss wird empfohlen.

(DRSC vom 03.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank