Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 04.12.2017 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 8 durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
Mit DRÄS 8, der am 22.09.2017 vom DRSC verabschiedet wurde, wird vorrangig DRS 20 Konzernlagebericht an die geänderten gesetzlichen Anforderungen angepasst, die sich aus dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ergeben. Im Wesentlichen erhält DRS 20 zwei neue Abschnitte, in denen die neuen Berichtspflichten konkretisiert werden. Dies betrifft zum einen die Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und zum anderen die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung. Darüber hinaus werden mit DRÄS 8 redaktionelle Anpassungen an sämtlichen Standards vorgenommen. Dies betrifft die Verschiebung von Paragraphen im Gesetz, insbesondere von § 315a HGB a.F. zu § 315e HGB n.F.
(DRSC vom 04.12.2017 / Viola C. Didier)