04.06.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Bekanntmachung von DRÄS 11

Beitrag mit Bild

©VRD/fotolia.com

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 02.06.2021 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 (DRÄS 11) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

DRÄS 11 ändert DRS 18 Latente Steuern in mehrfacher Hinsicht. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2010 hat man DRS 18 keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Aus diesem Grund sowie vor dem Hintergrund der aufgetretenen Anwendungsfragen zur Bilanzierung latenter Steuern sowohl handelsrechtlich als auch international beschloss der HGB-FA, die Regelungen des Standards zu überprüfen.

DRÄS 11 will Anwenderfragen beantworten

Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 verfolgt somit das Ziel, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen. Zudem gibt es dadurch einige redaktionelle Änderungen am Standard. Darüber hinaus werden mit DRÄS 11 einige wenige redaktionelle Anpassungen an DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und DRS 26 Assoziierte Unternehmen vorgenommen.

Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

(DRSC vom 02.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com


05.01.2026

Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Trotz wachsender Verfügbarkeit nutzen nur wenige Beschäftigte in Deutschland regelmäßig KI am Arbeitsplatz, meist auf eigene Initiative und mit einfachen Tools.

weiterlesen
Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


05.01.2026

Sponsoring als Betriebsausgabe voll abzugsfähig

Sponsorenzahlungen an einen Verein sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Sponsor dafür werben darf, entschied das FG Hamburg.

weiterlesen
Sponsoring als Betriebsausgabe voll abzugsfähig

Meldung

© Eléonore H/fotolia.com


02.01.2026

Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Ab 2026 müssen unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten an Arbeitnehmer mit neuen Sachbezugswerten lohnsteuerlich angesetzt werden.

weiterlesen
Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)