30.12.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Bekanntmachung von DRÄS 10

Beitrag mit Bild

©mpatma/fotolia.com

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20.12.2019 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 10 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Mit DRÄS 10 werden hauptsächlich die Regelungen in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss zur Inflationsbereinigung durch Indexierung klargestellt. Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen an DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) vorgenommen, welche durch Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) bedingt sind.

(DRSC vom 20.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Interview

Nils Stünkel / Prof. Dr. Alexander Schinner


27.03.2024

Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

„Die Anzahl an Cyberattacken auf Unternehmen nimmt an Feiertagen um 30 % zu“, warnen Prof. Dr. Alexander Schinner und Nils Stünkel.

weiterlesen
Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

Meldung

nosua/123rf.com


27.03.2024

Welche ESG-Informationen stellen Händler bereit?

74 % der Händler in Deutschland bieten Informationen zu Materialien und Inhaltsstoffen insbesondere im Hinblick auf umweltfreundliche oder recycelte Materialien an.

weiterlesen
Welche ESG-Informationen stellen Händler bereit?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


27.03.2024

Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

Wer im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird, erleidet einen Arbeitsunfall, urteilt das BSG.

weiterlesen
Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank