29.09.2020

Meldung, Steuerrecht

Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerbetrug

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Um wirksamer gegen Geldwäsche und Steuerbetrug vorzugehen, hat das Bundesfinanzministerium in den vergangenen Monaten eine Reihe konkreter Entscheidungen getroffen. Dazu gehören verschärfte gesetzliche Regelungen gegen Geldwäsche sowie mehr Kompetenzen und mehr Personal für die FIU – die Zolleinheit, die gegen Geldwäsche kämpft.

Geldwäsche und Steuerbetrug schaden uns allen, weil sie unserem Gemeinwesen Steuereinnahmen entziehen. Sie sind illegal und müssen konsequent verfolgt und bekämpft werden. Sie untergraben auch das Gerechtigkeits- und Sicherheitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Die Geldwäsche dient Kriminellen dazu, die Einnahmen aus schweren Straftaten vor dem Zugriff des Staates zu verstecken, oft auch im direkten Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und zur Terrorismusfinanzierung. Das Bundesfinanzministerium geht mit zahlreichen Maßnahmen dagegen vor.

Verschärfte gesetzliche Regelungen gegen Geldwäsche

Der Kampf gegen Geldwäsche wurde in den vergangenen Monaten nochmals verschärft. Mit der nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zum 01.01.2020 wurden zahlreiche Regelungen in Kraft gesetzt, die sogar über die Vorgaben der EU hinausgehen.

Mit dem neuen Geldwäschegesetz

  • gelten strengere und erweiterte Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Auktionshäuser und Kunsthändler einschließlich Vermittler und Lageristen;
  • sind nun auch Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährungen, Vermittler im Kunsthandel oder Mietmakler verpflichtet, die Vorschriften des Geldwäschegesetzes einzuhalten;
  • erhält die Öffentlichkeit Zugang zu dem bereits bestehenden Transparenzregister, aus dem hervorgeht, welche Personen hinter Organisationen und Unternehmen stehen;
  • gelten vereinheitlichte verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern und
  • werden die Kompetenzen der Financial Intelligence Unit (FIU), der Geldwäschebekämpfungseinheit beim Zoll, insbesondere beim Datenzugriff gestärkt.

Gleichzeitig wurden beim Bund und in den Ländern neue Stellen geschaffen sowie ein hochrangiger Steuerungskreis eingesetzt, um die Aktivitäten von Bund und Ländern gegen Geldwäsche besser zu koordinieren. Bei der FIU wurde – in Zusammenarbeit mit der Finanzaufsicht BaFin, dem Bundeskriminalamt und dem Finanzsektor – eine Financial Anti-Crime Alliance (AFCA) gegründet.

Steuerbetrug verhindern

Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung hat das BMF in den vergangenen Monaten weiter intensiviert. Dazu hat es wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht und damit einen wichtigen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit geleistet.

Betreiber von Online-Plattformen werden in Deutschland in die Haftung genommen, um Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel zu verhindern. Seit Januar 2019 müssen Betreiber elektronischer Marktplätze bestimmte Daten ihrer Händler erfassen. Darüber hinaus können sie für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform haften. Nähere Informationen finden Sie hier.

Mit der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle kann der Staat nun besser und schneller auf Schlupflöcher im Steuerrecht reagieren. Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sind seit dem 01.07.2020 verpflichtet, Steuergestaltungsmodelle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Mehr dazu finden Sie hier.

Mehr Personal denn je

Neben gesetzlichen Maßnahmen hat das BMF auch die Einheiten verstärkt, die diese Regelungen durchsetzen müssen. Beim Bundeszentralamt für Steuern wurde u.a. eine Spezialeinheit gegen Steuerbetrug und Steuerumgehung gegründet. Die „Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt“ soll als schlagkräftige Einheit künftig Betrügereien wie Cum-Ex schneller aufspüren.

Beim Zoll wurde die zuständige Sondereinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ebenfalls massiv gestärkt und personell aufgestockt. Damit wird der Zoll noch besser in die Lage versetzt, für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Mehr dazu finden Sie hier.

(BMF, PM vom 24.09.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


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