• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften

28.08.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften

Beitrag mit Bild

©MH/fotolia.com

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften beschlossen. Um künftigen Missbrauch des Genossenschaftswesens zu verhindern, sollen Qualitätskontrollen verbessert sowie der Anteil der nur investierenden Mitglieder auf unter 50 % begrenzt werden.

Die Landesregierung will unzulässige Kapitalanlagegenossenschaften wirkungsvoll bekämpfen. Der Ministerrat hat dazu im Umlaufverfahren eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen. Der Entschließungsantrag, der am 18.09.2020 in den Bundesrat eingebracht werden soll, zielt auf mehrere Änderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG), die einen Missbrauch von Genossenschaften erschweren und das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des genossenschaftlichen Prüfungswesens stärken sollen.

Der Fall der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG

In Baden-Württemberg hatte der Fall der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG für Aufsehen gesorgt, bei der es sich um eine sog. Kapitalanlagegenossenschaft handelte. Kapitalanlagegenossenschaften betreiben entgegen ihrem formalen Förderzweck ausschließlich oder zumindest überwiegend Kapitalanlagegeschäfte. Sie setzen sich vor allem aus investierenden Mitgliedern zusammen, die an Einrichtungen oder Leistungen der Genossenschaft kein Interesse haben. Zumeist erfolgt Werbung mit Hilfe von unrealistischen Renditeversprechen.

Kapitalanlagegenossenschaften mit fragwürdigem Zweck

Solche Kapitalanlagegenossenschaften sind nach dem Genossenschaftsgesetz unzulässig und dürften eigentlich gar nicht existieren. Der vorgelegte Entschließungsantrag sieht eine Begrenzung des Anteils der Mitglieder, die nur investieren und ansonsten Güter oder Dienste der Genossenschaft nicht in Anspruch nehmen, auf unter 50 % vor. Darüber hinaus zielt die Bundesratsinitiative vor allem auch darauf, die Zuverlässigkeit der genossenschaftlichen Pflichtprüfungen zu stärken.

Qualitätskontrolle verbessern

Beabsichtigt ist unter anderem, die Qualitätskontrolle genossenschaftlicher Prüfungsverbände nach den §§ 63e ff. GenG zu verbessern. Insbesondere erfolgt eine Ausweitung der Qualitätskontrollen auch auf Gründungsprüfungen und auf genossenschaftsrechtliche Pflichtprüfungen „kleiner“ Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu 1,5 Millionen Euro bzw. Umsatzerlösen von bis zu drei Millionen Euro. Darüber hinaus sollen genossenschaftliche Prüfungsverbände gesetzlich verpflichtet werden, bei der Gründung zu prüfen, ob ein zulässiger Förderzweck im Sinne von § 1 GenG verfolgt wird oder ob das nach den eingereichten Gründungsunterlagen angestrebte Geschäftsmodell eine faktische – und damit unzulässige – Kapitalanlagegenossenschaft darstellt.

(Landesregierung BW vom 25.08.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Piccolo/fotolia.com


13.06.2025

„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle

Das geplante Investitionspaket der Bundesregierung setzt wichtige Impulse für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig drohen Ländern und Kommunen massive Steuerausfälle.

weiterlesen
„Investitionsbooster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle

Meldung

©fotomek/fotolia.com


13.06.2025

Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Gerade die Generation Z ist bereit, für mehr mentale Gesundheit finanzielle Abstriche zu machen – wer Talente binden will, soll laut Studie Gehalt erhöhen und Stress reduzieren.

weiterlesen
Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


12.06.2025

DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

In seinem aktuellen Urteil befasst sich der BFH mit der richtigen Klageart und die strikte Einhaltung der Klagefrist bei DSGVO-Anfragen.

weiterlesen
DSGVO-Auskunft: BFH klärt Klageart und Frist

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank