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03.12.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Beitragssenkung der Arbeitslosenversicherung beschlossen

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©stadtratte/fotolia.com

Der Bundestag hat am 30.11.2018 die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung und der Ausweitung der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) beschlossen.

Die Entscheidung erfolgte auf der Grundlage des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs „zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“, einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales und eines Berichts des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Der Gesetzentwurf wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke angenommen.

Beitrag soll 2019 von 3,0 auf 2,6 % abgesenkt werden

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2019 von 3,0 auf 2,6 % gesenkt werden. Außerdem sieht das „Qualifizierungschancengesetz“ eine Ausdehnung der Weiterbildungsförderung vor. Sie soll dem Gesetzentwurf zufolge unabhängig von Alter, Ausbildung und Betriebsgröße für jene Beschäftigten ermöglicht werden, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sein werden oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Bessere Weiterbildungsberatung durch die BA

Die Förderung soll auch für aufstockende Leistungsbezieher im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) gelten. Für alle anderen Bezieher von Arbeitslosengeld II soll es eine bessere Weiterbildungsberatung durch die BA geben. Bedingung der Kostenübernahme durch die BA ist jedoch eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber.

(Dt. Bundestag vom 30.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


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