19.11.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Beitrag mit Bild

©animaflora/fotolia.com

Die Bundesregierung entlastet erneut Arbeitgeber und Beschäftigte. Zum 01.01.2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,4 %. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Die hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit machen es möglich: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken ab dem 01.01.2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 %. Die Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2022.

Lohnkosten für Unternehmen sinken

Die Bundesregierung entlastet Arbeitgeber und Beschäftigte so insgesamt um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Damit sinken einerseits die Lohnkosten für die Unternehmen und andererseits bleibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto.

Mit der Senkung des Beitragssatzes leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zur Stabilisierung der konjunkturellen Entwicklung.

Arbeitslosenversicherung weiterhin im Sinkflug

Seit dem Jahr 2005 hat sich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr als halbiert. Zum 01.01.2019 war der Beitrag zuletzt gesunken – von 3 auf 2,5 %.

(Bundesregierung, PM vom 18.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.02.2026

Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Die Entschließung des Bundesrates vom 30.01.2026 fordert eine effektivere Bekämpfung der
Finanzkriminalität und der Steuerhinterziehung.

weiterlesen
Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)