07.07.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Behinderung von Betriebsratstätigkeit?

Beitrag mit Bild

Der Gesamtbetriebsrat begehrte im Streitfall erfolglos, dem Arbeitgeber aufzugeben, einen auf eine andere Gesellschaft übertragenen Baumarkt zurück zu übertragen.

Das Arbeitsgericht Solingen hat sich mit der Problematik beschäftigt, ob die Veräußerung eines Betriebs eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit darstellen kann, wenn dadurch einer der Betriebsräte ausscheidet.

Der Gesamtbetriebsrat der OBI GmbH+Co Deutschland KG sah in der in Umsetzung befindlichen Veräußerung des OBI-Markts in Sömmerda eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit. Durch diesen Schritt würde u.a. der bisherige Gesamtbetriebsratsvorsitzende, der im Markt in Sömmerda tätig ist, aus dem Gremium ausscheiden. Der Gesamtbetriebsrat hat daher vor dem Arbeitsgericht Solingen beantragt, den Arbeitgeber zur Unterlassung der Maßnahme zu verpflichten. Aufgrund der Umsetzung der Maßnahme zum 01.07.2016 hat er seinen Antrag in der Verhandlung umgestellt und eine Rückübertragung des Markts beantragt.

Rechte des Betriebsrats hat Grenzen

Der Antrag wurde vom Arbeitsgericht Solingen mit Beschluss 4 BVGa 2/16 vom 05.07.2016 zurückgewiesen. Die Rückübertragung ist für den Arbeitgeber rechtlich unmöglich. Hierzu bedarf es der Mitwirkung des Erwerbers, der aber an dem Verfahren nicht beteiligt ist. Die Kammer konnte auch aus den dargelegten Indizien nicht den Schluss auf ein Scheingeschäft ziehen. Eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit liegt nicht vor.

(ArbG Solingen, PM vom 05.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank