07.07.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Behinderung von Betriebsratstätigkeit?

Beitrag mit Bild

Der Gesamtbetriebsrat begehrte im Streitfall erfolglos, dem Arbeitgeber aufzugeben, einen auf eine andere Gesellschaft übertragenen Baumarkt zurück zu übertragen.

Das Arbeitsgericht Solingen hat sich mit der Problematik beschäftigt, ob die Veräußerung eines Betriebs eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit darstellen kann, wenn dadurch einer der Betriebsräte ausscheidet.

Der Gesamtbetriebsrat der OBI GmbH+Co Deutschland KG sah in der in Umsetzung befindlichen Veräußerung des OBI-Markts in Sömmerda eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit. Durch diesen Schritt würde u.a. der bisherige Gesamtbetriebsratsvorsitzende, der im Markt in Sömmerda tätig ist, aus dem Gremium ausscheiden. Der Gesamtbetriebsrat hat daher vor dem Arbeitsgericht Solingen beantragt, den Arbeitgeber zur Unterlassung der Maßnahme zu verpflichten. Aufgrund der Umsetzung der Maßnahme zum 01.07.2016 hat er seinen Antrag in der Verhandlung umgestellt und eine Rückübertragung des Markts beantragt.

Rechte des Betriebsrats hat Grenzen

Der Antrag wurde vom Arbeitsgericht Solingen mit Beschluss 4 BVGa 2/16 vom 05.07.2016 zurückgewiesen. Die Rückübertragung ist für den Arbeitgeber rechtlich unmöglich. Hierzu bedarf es der Mitwirkung des Erwerbers, der aber an dem Verfahren nicht beteiligt ist. Die Kammer konnte auch aus den dargelegten Indizien nicht den Schluss auf ein Scheingeschäft ziehen. Eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit liegt nicht vor.

(ArbG Solingen, PM vom 05.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht