07.07.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Behinderung von Betriebsratstätigkeit?

Beitrag mit Bild

Der Gesamtbetriebsrat begehrte im Streitfall erfolglos, dem Arbeitgeber aufzugeben, einen auf eine andere Gesellschaft übertragenen Baumarkt zurück zu übertragen.

Das Arbeitsgericht Solingen hat sich mit der Problematik beschäftigt, ob die Veräußerung eines Betriebs eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit darstellen kann, wenn dadurch einer der Betriebsräte ausscheidet.

Der Gesamtbetriebsrat der OBI GmbH+Co Deutschland KG sah in der in Umsetzung befindlichen Veräußerung des OBI-Markts in Sömmerda eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit. Durch diesen Schritt würde u.a. der bisherige Gesamtbetriebsratsvorsitzende, der im Markt in Sömmerda tätig ist, aus dem Gremium ausscheiden. Der Gesamtbetriebsrat hat daher vor dem Arbeitsgericht Solingen beantragt, den Arbeitgeber zur Unterlassung der Maßnahme zu verpflichten. Aufgrund der Umsetzung der Maßnahme zum 01.07.2016 hat er seinen Antrag in der Verhandlung umgestellt und eine Rückübertragung des Markts beantragt.

Rechte des Betriebsrats hat Grenzen

Der Antrag wurde vom Arbeitsgericht Solingen mit Beschluss 4 BVGa 2/16 vom 05.07.2016 zurückgewiesen. Die Rückübertragung ist für den Arbeitgeber rechtlich unmöglich. Hierzu bedarf es der Mitwirkung des Erwerbers, der aber an dem Verfahren nicht beteiligt ist. Die Kammer konnte auch aus den dargelegten Indizien nicht den Schluss auf ein Scheingeschäft ziehen. Eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit liegt nicht vor.

(ArbG Solingen, PM vom 05.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)