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08.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BEG III: Gesetz zur Entlastung von Bürokratie

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©jat306/fotolia.com

Die Bundesregierung plant ein „Bürokratieentlastungsgesetz III“ (Arbeitstitel – „BEG III“). Mit einem dritten Bürokratieentlastungsgesetz will die Bundesregierung an das Bürokratieentlastungsgesetz I anknüpfen, mit dem schnelle und spürbare Entlastungen vor allem für Startups und schnell wachsende Unternehmen umgesetzt wurden.

Das Bürokratieentlastungsgesetz III stellt ein wichtiges gemeinsames Vorhaben der Bundesregierung dar. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt derzeit Gespräche mit anderen Ressorts über deren Beiträge zu dem geplanten Gesetz, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.

Wann kommt der erste Entwurf für das BEG III?

Insbesondere strebt die Bundesregierung mit dem BEG III an, das Gründungsverfahren durch weitere Bündelung und Digitalisierung von Prozessen zu erleichtern. Zu genauen Inhalten des Gesetzes und zum Zeitpunkt der Vorlage können allerdings noch keine Angaben gemacht werden. Zur Reduzierung von Statistikpflichten soll bis zum Herbst eine ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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