08.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Befristungsquote sinkt mit dem Alter

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen gibt Arbeitgebern mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Mit steigendem Alter sinkt die Befristungsquote allerdings, während junge Arbeitnehmer deutlich häufiger in befristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten.

Arbeitnehmer zwischen 15 und 25 Jahren arbeiten deutlich häufiger (23,1 Prozent) in befristeten Arbeitsverhältnissen als ältere Arbeitnehmer. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5800) auf eine Kleine Anfrage (18/5637) der Fraktion Die Linke. Daraus geht weiter hervor, dass bei den 25- bis 35-Jährigen 13,8 Prozent befristet arbeiten und mit steigendem Alter die Befristungsquote weiter sinkt. So arbeiteten laut Mikrozensus 2013 nur 4,8 Prozent der 45-bis 55-Jährigen und 3,7 Prozent der über 55-Jährigen in befristeten Arbeitsverhältnissen.

(Bundestag (hib) / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Travis/fotolia.com


26.01.2026

Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Das Finanzgericht Köln hat klargestellt, dass beim Krypto-Lending von Bitcoin keine Kapitalforderungen im Sinne des EStG vorliegen.

weiterlesen
Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)