08.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Befristungsquote sinkt mit dem Alter

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen gibt Arbeitgebern mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Mit steigendem Alter sinkt die Befristungsquote allerdings, während junge Arbeitnehmer deutlich häufiger in befristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten.

Arbeitnehmer zwischen 15 und 25 Jahren arbeiten deutlich häufiger (23,1 Prozent) in befristeten Arbeitsverhältnissen als ältere Arbeitnehmer. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5800) auf eine Kleine Anfrage (18/5637) der Fraktion Die Linke. Daraus geht weiter hervor, dass bei den 25- bis 35-Jährigen 13,8 Prozent befristet arbeiten und mit steigendem Alter die Befristungsquote weiter sinkt. So arbeiteten laut Mikrozensus 2013 nur 4,8 Prozent der 45-bis 55-Jährigen und 3,7 Prozent der über 55-Jährigen in befristeten Arbeitsverhältnissen.

(Bundestag (hib) / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.09.2026

Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil

Bei energetischen Sanierungen bestimmt grundsätzlich der Miteigentumsanteil, in welcher Höhe der Steuerbonus gewährt wird.

weiterlesen
Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil

Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.09.2026

Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Weniger Arbeitnehmerschutz verspricht Flexibilität, kann aber Vertrauen, Motivation, Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität erheblich schwächen.

weiterlesen
Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Steuerboard

Nina Matlok


02.09.2026

Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG

Ist an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Ergebnis nur eine einzige Person vermögensmäßig beteiligt, stellt sich die Frage, ob für die von ihr erzielten Einkünfte überhaupt ein gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren durchzuführen ist.

weiterlesen
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht