08.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Befristungsquote sinkt mit dem Alter

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen gibt Arbeitgebern mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Mit steigendem Alter sinkt die Befristungsquote allerdings, während junge Arbeitnehmer deutlich häufiger in befristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten.

Arbeitnehmer zwischen 15 und 25 Jahren arbeiten deutlich häufiger (23,1 Prozent) in befristeten Arbeitsverhältnissen als ältere Arbeitnehmer. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5800) auf eine Kleine Anfrage (18/5637) der Fraktion Die Linke. Daraus geht weiter hervor, dass bei den 25- bis 35-Jährigen 13,8 Prozent befristet arbeiten und mit steigendem Alter die Befristungsquote weiter sinkt. So arbeiteten laut Mikrozensus 2013 nur 4,8 Prozent der 45-bis 55-Jährigen und 3,7 Prozent der über 55-Jährigen in befristeten Arbeitsverhältnissen.

(Bundestag (hib) / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)