• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Befristete Arbeitsverträge: EuGH zur Wiedereinstellungsgarantie

26.07.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Befristete Arbeitsverträge: EuGH zur Wiedereinstellungsgarantie

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der EuGH hat sich mit der Frage befasst, ob die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge dem entgegensteht, dass es für in der spanischen Verwaltung nicht dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmer bei einer unzulässigen disziplinarischen Entlassung keine Wiedereinstellungsgarantie gibt.

Die EU-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge steht dem nicht entgegen, dass es für in der spanischen Verwaltung nicht dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmer bei einer unzulässigen disziplinarischen Entlassung keine Wiedereinstellungsgarantie gibt. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 25.07.2018 (C-96/17) entschieden.

Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt

Nach dem allgemeinen Recht kann der Arbeitgeber nämlich in einem solchen Fall zwischen der Wiedereingliederung oder der Abfindung des Arbeitnehmers wählen. Die Ungleichbehandlung dauerhaft Beschäftigter, die wieder eingegliedert werden müssen, ist aufgrund der Garantie der dauerhaften Beschäftigung gerechtfertigt, auf die sich nach dem nationalen öffentlichen Dienstrecht nur dauerhaft Beschäftigte berufen können. Der EuGH stellt somit fest, dass die automatische Wiedereingliederung dauerhaft beschäftigter Arbeitnehmer in einem in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht deutlich anderen Kontext steht als dem, in dem sich nicht dauerhaft beschäftigte Arbeitnehmer befinden. Er kommt deshalb zum Ergebnis, dass die festgestellte Ungleichbehandlung folglich durch genau bezeichnete, konkrete Umstände gerechtfertigt ist, die die betreffende Beschäftigungsbedingung in ihrem speziellen Zusammenhang und auf der Grundlage objektiver und transparenter Kriterien kennzeichnen.

(EuGH, PM vom 25.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

© nmann77/fotolia.com


31.10.2025

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank