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15.09.2023

Meldung, Steuerrecht

BEFIT: Vereinfachte Steuerregeln für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

„Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (Business in Europe: Framework for Income Taxation, BEFIT) soll das Leben von Unternehmen erleichtern, indem ein einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird.

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Es kostet Unternehmen viel Geld, Steuervorschriften einzuhalten, weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften zurechtfinden müssen. Das hält Unternehmen nicht nur von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU ab, sondern es stellt auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt dar. Die Europäische Kommission hat ein wichtiges Paket von Initiativen zur Reduzierung der Befolgungskosten für große, grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union angenommen.

Einsparungen von bis zu 80 Millionen Euro im Jahr

Der aktuelle Vorschlag „Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung“ (Business in Europe: Framework for Income Taxation, BEFIT) soll das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden erleichtern, indem ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten großer Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Steuerbehörden leichter die geschuldeten Steuern festsetzen können. Dank der neuen, einfacheren Vorschriften könnten in der EU tätige Unternehmen jährlich bis zu 80 Millionen Euro einsparen. BEFIT heißt:

  • Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, berechnen ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln.
  • Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst.
  • Für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe wird ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre entspricht.

Die Einzelheiten

Der Vorschlag baut auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über eine globale Mindestbesteuerung und der Ende 2022 angenommenen Richtlinie zur Säule 2 auf. Die neuen Vorschriften sollen verpflichtend für in der EU tätige Konzerne mit einem jährlichen Gesamt-Ertrag von mindestens 750 Millionen Euro gelten, deren Muttergesellschaft mindestens 75 % der Eigentumsrechte oder der Ansprüche auf Gewinnbeteiligung hält. Kleinere Gruppen können sich für die Anwendung der Regeln entscheiden, solange sie einen konsolidierten Abschluss erstellen. Dies könnte besonders für KMU von Interesse sein.

Verrechnungspreisgestaltung

Das Paket umfasst auch einen Vorschlag zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU und zur Gewährleistung eines gemeinsamen Ansatzes für die Lösung von Verrechnungspreisproblemen.

Mit dem Vorschlag wird die Rechtssicherheit im Steuerbereich erhöht und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung gesenkt. In Verbindung mit Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung wird das Paket auch die Möglichkeiten für Unternehmen einschränken, die Verrechnungspreisgestaltung für eine aggressive Steuerplanung zu nutzen.

Nächste Schritte

Wenn die Vorschläge vom Rat angenommen werden, treten sie am 01.07.2028 (BEFIT) bzw. am 01.01.2026 (Vorschlag für die Verrechnungspreisgestaltung) in Kraft.


EU-Kommission vom 12.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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