24.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

beA startet am 3. September 2018

Beitrag mit Bild

©ra2 studio/fotolia.com

Der Gutachter Secunet hat die Freigabe für den beA-Neustart am 03.09.2018 erklärt. Mit dem Start gilt die passive Nutzungspflicht für alle Anwältinnen und Anwälte. Wer die beA-Client-Security braucht und noch nicht heruntergeladen hat, sollte dies noch im August erledigen.

Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 01./02.09.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein. „Ich freue mich, dass die BRAK das beA-System endlich wieder in Betrieb nehmen kann“, so BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer. „Alle Kolleginnen und Kollegen haben jetzt Planungssicherheit.“

Telefonsupport ist eingerichtet

Für das Installieren der beA-Client-Security hat die BRAK einen Support eingerichtet (bea-servicedesk@atos.net oder von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr: Tel. 030 / 52 0009 444).

(BRAK, PM vom 20.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


30.07.2026

BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Ein theoretischer Restwert einer Photovoltaikanlage und spätere Gesetzesänderungen machen eine negative Gewinnprognose nicht automatisch positiv.

weiterlesen
BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


30.07.2026

BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch

Vorsteuer aus Beratungskosten bleibt abziehbar, wenn der Schadensersatzanspruch auf einer geplanten unternehmerischen Tätigkeit beruht.

weiterlesen
BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht