24.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

beA startet am 3. September 2018

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©ra2 studio/fotolia.com

Der Gutachter Secunet hat die Freigabe für den beA-Neustart am 03.09.2018 erklärt. Mit dem Start gilt die passive Nutzungspflicht für alle Anwältinnen und Anwälte. Wer die beA-Client-Security braucht und noch nicht heruntergeladen hat, sollte dies noch im August erledigen.

Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 01./02.09.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein. „Ich freue mich, dass die BRAK das beA-System endlich wieder in Betrieb nehmen kann“, so BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer. „Alle Kolleginnen und Kollegen haben jetzt Planungssicherheit.“

Telefonsupport ist eingerichtet

Für das Installieren der beA-Client-Security hat die BRAK einen Support eingerichtet (bea-servicedesk@atos.net oder von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr: Tel. 030 / 52 0009 444).

(BRAK, PM vom 20.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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