10.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

beA für Syndikusanwälte kommt Ende November

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Am letzten Novemberwochenende erfolgt ein Update des beA-Systems. Es betrifft das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis. Die wichtigste Änderung ist, dass mit dem Update nunmehr auch Syndikusrechtsanwälte in das Gesamtverzeichnis aufgenommen werden.

Der Eintrag im beA erhält nach dem geplanten Update – neben der Postfachadresse, genannt SAFE-ID – den Zusatz, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgt ist. Ist der Syndikusrechtsanwalt zugleich als (niedergelassener) Rechtsanwalt zugelassen oder ist er im Rahmen mehrerer Arbeitsverhältnisse als Syndikusrechtsanwalt tätig, erfolgt jeweils eine gesonderte Eintragung. Zugleich erfolgt für jede der Zulassungen die Einrichtung eines beA.

Was ist jetzt zu tun?

Syndikusrechtsanwälte sollten ab dem 27.11.2017 ihre SAFE-ID im Gesamtverzeichnis nachsehen und damit umgehend bei der Bundesnotarkammer ihre beA-Karte bestellen. Die Bundesnotarkammer kann zwar keine Garantie für den Einzelfall geben, jedoch hat sie mitgeteilt, dass bei Bestellung einer beA-Karte Basis bis zum 15.12.2017 die Auslieferung rechtzeitig zum 01.01.2018 möglich sei. Nähere Informationen zum Ablauf erteilen die zuständigen Rechtsanwaltskammern.

Wichtig: Bestellt werden sollte die beA-Karte so schnell wie möglich, denn ab dem 01.01.2018 gilt auch für Syndikusrechtsanwälte die Berufspflicht nach § 31a VI BRAO n. F., ihr beA-Postfach regelmäßig auf Posteingang zu kontrollieren.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht