10.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

beA für Syndikusanwälte kommt Ende November

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Am letzten Novemberwochenende erfolgt ein Update des beA-Systems. Es betrifft das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis. Die wichtigste Änderung ist, dass mit dem Update nunmehr auch Syndikusrechtsanwälte in das Gesamtverzeichnis aufgenommen werden.

Der Eintrag im beA erhält nach dem geplanten Update – neben der Postfachadresse, genannt SAFE-ID – den Zusatz, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgt ist. Ist der Syndikusrechtsanwalt zugleich als (niedergelassener) Rechtsanwalt zugelassen oder ist er im Rahmen mehrerer Arbeitsverhältnisse als Syndikusrechtsanwalt tätig, erfolgt jeweils eine gesonderte Eintragung. Zugleich erfolgt für jede der Zulassungen die Einrichtung eines beA.

Was ist jetzt zu tun?

Syndikusrechtsanwälte sollten ab dem 27.11.2017 ihre SAFE-ID im Gesamtverzeichnis nachsehen und damit umgehend bei der Bundesnotarkammer ihre beA-Karte bestellen. Die Bundesnotarkammer kann zwar keine Garantie für den Einzelfall geben, jedoch hat sie mitgeteilt, dass bei Bestellung einer beA-Karte Basis bis zum 15.12.2017 die Auslieferung rechtzeitig zum 01.01.2018 möglich sei. Nähere Informationen zum Ablauf erteilen die zuständigen Rechtsanwaltskammern.

Wichtig: Bestellt werden sollte die beA-Karte so schnell wie möglich, denn ab dem 01.01.2018 gilt auch für Syndikusrechtsanwälte die Berufspflicht nach § 31a VI BRAO n. F., ihr beA-Postfach regelmäßig auf Posteingang zu kontrollieren.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (z.B. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)