10.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

beA für Syndikusanwälte kommt Ende November

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Am letzten Novemberwochenende erfolgt ein Update des beA-Systems. Es betrifft das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis. Die wichtigste Änderung ist, dass mit dem Update nunmehr auch Syndikusrechtsanwälte in das Gesamtverzeichnis aufgenommen werden.

Der Eintrag im beA erhält nach dem geplanten Update – neben der Postfachadresse, genannt SAFE-ID – den Zusatz, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgt ist. Ist der Syndikusrechtsanwalt zugleich als (niedergelassener) Rechtsanwalt zugelassen oder ist er im Rahmen mehrerer Arbeitsverhältnisse als Syndikusrechtsanwalt tätig, erfolgt jeweils eine gesonderte Eintragung. Zugleich erfolgt für jede der Zulassungen die Einrichtung eines beA.

Was ist jetzt zu tun?

Syndikusrechtsanwälte sollten ab dem 27.11.2017 ihre SAFE-ID im Gesamtverzeichnis nachsehen und damit umgehend bei der Bundesnotarkammer ihre beA-Karte bestellen. Die Bundesnotarkammer kann zwar keine Garantie für den Einzelfall geben, jedoch hat sie mitgeteilt, dass bei Bestellung einer beA-Karte Basis bis zum 15.12.2017 die Auslieferung rechtzeitig zum 01.01.2018 möglich sei. Nähere Informationen zum Ablauf erteilen die zuständigen Rechtsanwaltskammern.

Wichtig: Bestellt werden sollte die beA-Karte so schnell wie möglich, denn ab dem 01.01.2018 gilt auch für Syndikusrechtsanwälte die Berufspflicht nach § 31a VI BRAO n. F., ihr beA-Postfach regelmäßig auf Posteingang zu kontrollieren.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


04.08.2026

Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Pflegefahrten zu Angehörigen sind steuerlich nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

weiterlesen
Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Steuerboard

Jan Winkler


03.08.2026

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer gewerblich tätigen Influencerin, die ihre Bekanntheit im Rahmen einer anderen freiberuflichen Tätigkeit erlangt hat, dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG unterfällt.

weiterlesen
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht