30.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

beA: BGH gibt grünes Licht

Beitrag mit Bild

©terovesalainen/fotolia.com

Im Juni äußerte sich der Senat für Anwaltssachen des BGH gleich zweimal zum beA. Zum einen hat er keine Bedenken gegen die Schaffung des beA durch den Gesetzgeber. Zum anderen sah er auch die Umlage der Kosten auf die Anwaltschaft als zulässig an.

Der Senat für Anwaltssachen des BGH hielt in seinem Beschluss vom 25.06.2018 (AnwZ (Brfg) 23/18) fest, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs für das Jahr 2016 zahlen müssen, auch wenn sie dieses nicht nutzen. Nur wenige Tage später lehnt es der Senat in einem weiteren Beschluss ab, die Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofes Berlin vom 31.08.2017 (AGH I 4/17) zuzulassen. Im Beschluss spielen dabei unter anderem Datensicherheit und der Antrag auf Offenlegung der Verträge mit den Dienstleistern eine Rolle.

(DAV Depesche vom 26.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)