20.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

BDSG wird abgelöst

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird im Mai 2018 in Kraft treten und das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen.

Das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/680 wurde am 05.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 25.05.2018 in Kraft; gleichzeitig tritt dann das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) außer Kraft und wird durch eine Neufassung abgelöst.

Deutscher Datenschutz wird an EU angepasst

Das Gesetz verfolgt zwei Regelungsziele: Die Anpassung des nationalen Datenschutzrechts an die – ebenfalls ab Mai 2018 geltende – DSGVO einerseits und die Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie in einem nationalen Gesetz andererseits (soweit dies nicht im bereichsspezifischen Recht geschieht).

Neues BDSG bleibt ein allgemeines Auffanggesetz

Die Neufassung des BDSG wird das derzeit geltende BDSG komplett ablösen. Das neue BDSG bleibt, dem bisherigen Ansatz des alten BDSG folgend, soweit wie möglich ein allgemeines Auffanggesetz für alle öffentlichen Stellen des Bundes und erfasst daher auch Regelungsbereiche, die nicht unter die neuen EU-Rechtsakte fallen. Die für die Anwaltschaft maßgebliche Vorschrift zu den Berufsgeheimnisträgern ist § 29 BDSG-neu (Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten).

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 19.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank