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17.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bayerische Initiative zur Reform der Bankenaufsicht

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Der BCBS hat angekündigt, seine Nachkrisenreformagenda, die derzeit insbesondere noch Überlegungen zur Risikomessung und Bestimmung der notwendigen Eigenmittel umfasst, noch im Jahr 2016 abzuschließen.

Bayern möchte kleine und mittelständische Unternehmen vor negativen Folgen durch die geplante Reform der Bankenaufsicht bewahren. In einer Entschließung setzt sich Bayern kritisch mit der sog. Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) auseinander.

Der Basler Ausschusses für Bankenaufsicht hatte in Folge der schweren Finanzkrise der Jahre 2008/2009 eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet, um die Solidität der Banken sowie die Stabilität des Bankensektors zu erhöhen. Bei den aktuellen Reformplänen des Ausschusses stehen nun vor allem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Risikomessung und zur Eigenkapitalanforderung bei den Banken im Vordergrund.

Drohende Schwierigkeiten bei Kreditvergabe

Bayern befürchtet, dass die Banken durch die geplante Reform gezwungen würden, Kredite an mittelständische Unternehmen mit mehr Eigenmitteln als bisher zu hinterlegen. Dies erschwere oder verteuere die Kreditvergabe. Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase habe dies negative Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes, der jedoch in besonderem Maße auf Bankkredite angewiesen sei.

Bei Mittelstandskrediten keine höheren Eigenkapitalanforderungen

Der Freistaat fordert deshalb, dass sich das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten auch weiterhin in einer entsprechend niedrigen Eigenkapitalunterlegung beim Kreditinstitut niederschlagen solle. Die Anforderungen zu den Eigenmitteln müssten zudem Erleichterungen in Abhängigkeit von Institutsgröße, Komplexität sowie Risikogehalt der betriebenen Geschäfte vorsehen.

(Bundesrat vom 14.10.2016 / Viola C. Didier)


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