06.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

bAV weiterhin hoch begehrt

Beitrag mit Bild

©contrastwerkstatt/fotolia.com

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als wichtigstes Nebenleistungsangebot für Mitarbeiter, wie mehr als drei Viertel (77 %) der für den „Benefits Trends Survey“ von Willis Towers Watson befragten Unternehmen bestätigen.

Neuen Schwung erhält die bAV auch durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das Anfang 2018 in Kraft getreten ist. „Für Niedrigverdiener winken nun staatliche Zuschüsse beim Aufbau ihrer bAV – hier können Unternehmen, welche diese Regelung zügig umsetzen, ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun und ihnen effektiv beim Ausbau ihrer Altersversorgung helfen“, erklärt Dr. Thomas Jasper, Leader Retirement Western Europe von Willis Towers Watson. Auch die Riester-geförderte Altersvorsorge im Rahmen der bAV wird durch das BRSG verbessert.

Neue Schwierigkeiten für Unternehmen

Mit dem neuen Gesetz kommen aber auch neue Aufgaben auf die Unternehmen zu, insbesondere die Pflicht, bAV-Beiträge, die ihre Mitarbeiter aus eigenem Entgelt einbringen, künftig um 15 % aufzustocken. „Hierauf sollten sich die Unternehmen frühzeitig vorbereiten“, warnt Dr. Heinke Conrads, Leiterin der bAV-Beratung von Willis Towers Watson. „Eines der wichtigsten Ziele des BRSG ist die weitere Verbreitung der bAV. Hier können Unternehmen nun durch Pensionspläne, in die ihre Mitarbeiter automatisch aufgenommen werden, viel erreichen.“

„Opting out“ als beste Option

Dieses so genannte „Opting out“ ist allerdings nur auf tarifvertraglicher Basis möglich. „Hier sind die Sozialpartner am Zug – sie sollten eine Grundlage schaffen, auf der Opting-out-Regelungen in möglichst vielen Unternehmen eingeführt werden können. Geschieht das, wird die weitere Verbreitung der bAV deutlich an Fahrt aufnehmen“, so Jasper.

(Willis Towers Watson, PM vom 01.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)