06.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

bAV weiterhin hoch begehrt

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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als wichtigstes Nebenleistungsangebot für Mitarbeiter, wie mehr als drei Viertel (77 %) der für den „Benefits Trends Survey“ von Willis Towers Watson befragten Unternehmen bestätigen.

Neuen Schwung erhält die bAV auch durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das Anfang 2018 in Kraft getreten ist. „Für Niedrigverdiener winken nun staatliche Zuschüsse beim Aufbau ihrer bAV – hier können Unternehmen, welche diese Regelung zügig umsetzen, ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun und ihnen effektiv beim Ausbau ihrer Altersversorgung helfen“, erklärt Dr. Thomas Jasper, Leader Retirement Western Europe von Willis Towers Watson. Auch die Riester-geförderte Altersvorsorge im Rahmen der bAV wird durch das BRSG verbessert.

Neue Schwierigkeiten für Unternehmen

Mit dem neuen Gesetz kommen aber auch neue Aufgaben auf die Unternehmen zu, insbesondere die Pflicht, bAV-Beiträge, die ihre Mitarbeiter aus eigenem Entgelt einbringen, künftig um 15 % aufzustocken. „Hierauf sollten sich die Unternehmen frühzeitig vorbereiten“, warnt Dr. Heinke Conrads, Leiterin der bAV-Beratung von Willis Towers Watson. „Eines der wichtigsten Ziele des BRSG ist die weitere Verbreitung der bAV. Hier können Unternehmen nun durch Pensionspläne, in die ihre Mitarbeiter automatisch aufgenommen werden, viel erreichen.“

„Opting out“ als beste Option

Dieses so genannte „Opting out“ ist allerdings nur auf tarifvertraglicher Basis möglich. „Hier sind die Sozialpartner am Zug – sie sollten eine Grundlage schaffen, auf der Opting-out-Regelungen in möglichst vielen Unternehmen eingeführt werden können. Geschieht das, wird die weitere Verbreitung der bAV deutlich an Fahrt aufnehmen“, so Jasper.

(Willis Towers Watson, PM vom 01.02.2018 / Viola C. Didier)


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