05.11.2018

Arbeitsrecht, Meldung

bAV: Stetige Weiterentwicklung unabdingbar

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

In Zeiten von Demografie und Fachkräftemangel ist das Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen wichtig. Eine Umfrage von Willis Towers Watson unter 200 Unternehmen zur bAV zeigt: Die Zufriedenheit auf beiden Seiten überwiegt, aber die Begeisterung lässt sich noch steigern.

Unternehmen arbeiten derzeit in unterschiedlichen Bereichen an der Weiterentwicklung ihrer bAV: Während sich knapp die Hälfte der Unternehmen schwerpunktmäßig mit Grundsatzfragen (24 %) oder der Eingrenzung etwaiger Risiken (20 %) beschäftigt, sieht die andere Hälfte ihren Fokus bei der erfolgreichen Nutzung der bAV für die Mitarbeitergewinnung und -bindung (30 %) oder in der Integration in ein ganzheitliches Employer Branding (26 %). Dies ergab eine Umfrage von Willis Towers Watson unter rund 200 Unternehmensvertretern.

Viele Mitarbeiter sind mit bAV zufrieden, aber nicht begeistert

„Erfreulich ist, dass es der Hälfte der Unternehmen schon gut gelingt, die bAV erfolgreich im ‚War for Talents‘ einzusetzen und sie in ihr Employer Branding zu integrieren“, bemerkt Dr. Heinke Conrads, Leiterin der bAV-Beratung bei Willis Towers Watson Deutschland. Positiv stimmt auch ein Blick auf die Mitarbeiterseite. In mehr als der Hälfte (57 %) der befragten Unternehmen sind die Mitarbeiter mit ihrer bAV zufrieden. Ein gutes Drittel (35 %) ist indifferent. Begeistert von ihrer bAV sind jedoch lediglich die Mitarbeiter aus 8 % der befragten Unternehmen. „Die bAV wird schon gut wahrgenommen – aber offenbar besteht noch Luft nach oben“, so Conrads.

Regelmäßige Überprüfungen sinnvoll

Dass sich so viele Unternehmen derzeit mit den Grundlagen der bAV beschäftigen, überrascht Conrads nicht: „Es ist sinnvoll, die Altersversorgungssysteme in den Unternehmen regelmäßig zu prüfen. Daher beschäftigen sich auch Unternehmen, die bereits über eine lange bAV-Tradition verfügen, von Zeit zu Zeit mit Grundsatzfragen. Dazu zählen etwa die Modernisierung von Pensionsplänen, die Überarbeitung der Finanzierungsstruktur, die Eingrenzung von Risiken – oder auch die Frage, wie eine in die Jahre gekommene bAV an eine Neuausrichtung der Unternehmensstrategie angepasst werden soll.“

(Willis Towers Watson, PM vom 23.10.2018 / Viola C. Didier)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Fachmodul Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©psdesign1/fotolia.com


16.09.2026

Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Laut Euronext verbessern Unternehmen ihre ESG-Leistung, während vereinfachte EU-Regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausrichten.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Steuerboard

Stefan Skulesch


16.09.2026

Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei einem Generationenwechsel nicht durch die Erbschaftsteuer in ihrer Fortführung gefährdet werden, privilegiert der Gesetzgeber den Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

weiterlesen
Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


16.09.2026

UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen

Werden Nachhaltigkeitsinformationen als Auslöser von zivilrechtlichen Risiken wahrgenommen, gerät ihr eigentlicher Nutzen in den Hintergrund.

weiterlesen
UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht