• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • bAV: Mehrheit für automatische Entgeltumwandlung

28.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

bAV: Mehrheit für automatische Entgeltumwandlung

Beitrag mit Bild

Aus Sicht der Unternehmen ist das Opting-out-Modell eine zweischneidige Sache: Großer finanzieller und organisatorischer Aufwand, der bei Beschäftigten oft auf wenig Resonanz stößt. Für Arbeitgeber wäre eine bewusste Entscheidung für die bAV ihrer Mitarbeiter der deutlich bessere Weg.

Das sogenannte Opting-out ist eine Möglichkeit, die Teilnahmequote an der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen: Vier von fünf Beschäftigten (78 Prozent) hätten nichts dagegen, mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag automatisch einer Entgeltumwandlung zuzustimmen.

78 Prozent der Beschäftigten sind für eine automatische Entgeltumwandlung, um vom ersten Arbeitstag an in die betriebliche Altersversorgung (bAV) einzubezahlen. Das zeigt eine Mitarbeiterbefragung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 1.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland. „Grundsätzlich ist Arbeitnehmern bewusst, dass sie privat fürs Alter vorsorgen müssen. Aber viele schieben es auf die lange Bank, sich damit auseinanderzusetzen. Das Opting-out ist eine Art sanfter Zwang, dem sich die meisten nicht widersetzen würden“, erklärt Jürgen Helfen, Partner bei PwC und Experte für Altersversorgungssysteme.

Nur ein Drittel der Beschäftigten nutzt Entgeltumwandlung

Obwohl drei Viertel der Befragten Arbeitnehmer dieses Prinzip grundsätzlich gut finden, macht nur ein Drittel von ihnen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Einen Grund dafür sieht Jürgen Helfen in der fehlenden Information: „Arbeitnehmer wissen nicht, wie sich die Entgeltumwandlung in ihrem Fall in Euro und Cent auswirkt.“ Bei der Entgeltumwandlung können Beschäftigte Teile ihres Bruttoeinkommens steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen. Der Staat hilft bei der Altersvorsorge also finanziell mit: Eine Einzahlung von 100 Euro in die bAV kann einem Nettoverzicht von 50 Euro entsprechen.

bAV ist für Akademiker wichtiges Kriterium bei Stellensuche

Für Unternehmen bietet die bAV die Chance, Mitarbeiter zu gewinnen und an sich zu binden. Gerade bei jungen Akademikern ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Kriterium bei der Jobsuche: 26 Prozent würden sich für den Arbeitgeber mit dem besseren bAV-Angebot entscheiden, für 34 Prozent ist die bAV immerhin ein zentraler, wenn auch kein ausschlaggebender Aspekt. Grundsätzlich hält Jürgen Helfen es für den besseren Weg, wenn sich Mitarbeiter bewusst für eine Teilnahme entscheiden: „Nur wenn Beschäftigte dieses Angebot wertschätzen, können Unternehmen mit ihrer betrieblichen Altersversorgung wirklich punkten. Doch eine ähnlich hohe Teilnahmequote wie beim Opting-out ist nur mit einem überzeugenden Gesamtpaket zu erzielen.“ Nach seiner Einschätzung gehören ein gutes Informationsangebot und vor allem Zuschüsse des Unternehmens zu den Eigenbeiträgen dazu. So erwarten 39 Prozent der Mitarbeiter von einem idealen Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung zur bAV, nur 23 Prozent wünschen sich eine vollständig finanzierte betriebliche Altersversorgung.

(PwC, PM vom 23.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.01.2025

BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Unternehmen der Werbebranche, insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Mietverträgen.

weiterlesen
BFH: Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Außenwerbung

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


23.01.2025

Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Das FG Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil vom 08.10.2024 (3 K 37/22) als erstes Finanzgericht in Deutschland über die Einordnung des Carried Interest im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Zwecke eines DBA entschieden.

weiterlesen
Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Meldung

nito500/123rf.com


23.01.2025

EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die EU-Kommission wird ihre Arbeit gegen Menschenhändler weiter intensivieren, unter anderem durch die Einrichtung einer Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels.

weiterlesen
EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank