• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • bAV ist nicht genug: Ausbau der privaten Altersversorgung

26.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

bAV ist nicht genug: Ausbau der privaten Altersversorgung

Beitrag mit Bild

©bilderstoeckchen/fotolia.com

Hessen möchte die dritte Säule der Altersvorsorge durch private Kapitalanlagen stärken. Die Bundesregierung müsse baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorlegen, fordert das Land in einem Entschließungsantrag, der am 23.03.2018 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Insbesondere die Beschäftigten in kleineren Betrieben sollen einen einfacheren Zugang zur privaten Altersvorsorge erhalten, da sie häufig keinen Anspruch aus betrieblicher Rente haben. Notwendig sei ein einfaches und kostengünstiges Standardprodukt, das von einem staatlich organisierten Fonds angeboten wird. Dabei müsse allerdings sichergestellt sein, dass der Staat keinen Einfluss auf die Anlagepolitik nimmt und den Wettbewerb nicht verzerrt. Starre und einheitliche Garantievorgaben in der Anspar- oder Leistungsphase sollten durch Wahlmöglichkeiten der Betroffenen ersetzt werden, um die Renditechancen der Produkte zu erhöhen.

Automatische Teilnahme

Hessen schlägt vor, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt einzubeziehen – mit der Möglichkeit des sog. opting out, falls jemand daran nicht teilnehmen möchte. Dieses Konzept würde die Verbreitung der privaten Vorsorge effektiv steigern. Derzeit kümmerten sich immer noch viel zu wenige Menschen aktiv um ihre Altersversorgung. Vereinfachungen soll es auch bei Auswahl und Vertragsabwicklung der neuen Produkte und bei der Auszahlung von staatlichen Zulagen für Riesterrenten geben.

Bisherige Systeme nicht ausreichend

Das umlagenfinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung als alleinige Sicherung des Lebensstandards stoße auch wegen des demografischen Wandels an seine Grenzen, begründet Hessen seinen Entschließungsantrag. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Betriebsrenten reichten nicht aus. Aktuell habe nur jeder zweite Beschäftigte in der Privatwirtschaft Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, bei kleineren und mittleren Betrieben sogar weniger als ein Drittel. Demgegenüber arbeiteten bei diesen KMU rund 19 Millionen Menschen, die gar keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben. Und nicht einmal die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger sorge mit einer privaten Zusatzrente vor. Die Vorschläge, die Hessen 2017 mit der sog. Deutschlandrente formuliert hat, enthielten konkrete Lösungsansätze für das Problem.

(Bundesrat vom 23.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


07.10.2026

Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Eine bereits beantragte Elternzeit bleibt grundsätzlich auch nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt verbindlich, urteilt das BAG.

weiterlesen
Elternzeit bleibt trotz Trennung und Auszug bestehen

Meldung

©Travis/fotolia.com


07.10.2026

Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Statt der bisherigen Einordnung als „andere Wirtschaftsgüter“ sollen Kryptogewinne künftig dem Kapitalvermögen zugerechnet werden.

weiterlesen
Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Meldung

©Egor/fotolia.com


06.10.2026

Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos

Beschäftigte sind motiviert und loyal, brauchen für den Wandel aber mehr Orientierung, Weiterbildung und KI-Kompetenz.

weiterlesen
Beschäftigte in Deutschland: loyal, aber orientierungslos
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht