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21.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

bAV: Frauen haben nur halb so viel Rentenanspruch wie Männer

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©BachoFoto/fotolia.com

Bei der Altersversorgung haben Frauen das Nachsehen: Der Gender Pension Gap liegt bei 53 %, zeigt ein neuer Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der Abstand bei der betrieblichen Vorsorge ist sogar noch größer.

Die aktuelle Auswertung des WSI-Gender-Daten-Portals macht deutlich, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit im Ruhestand steht. Der Analyse zufolge schneiden Frauen bei allen drei Säulen der Alterssicherung schlechter ab als Männer. Wenn man die Einkünfte aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge zusammenrechnet, ergibt sich für das Jahr 2015 ein Gender Pension Gap von 53 %. Das heißt: Männer verfügen im Schnitt über mehr als doppelt so hohe Alterssicherungseinkommen wie Frauen. Im Westen fällt die Lücke mit 58 % deutlich größer aus als im Osten mit 28 %. Im europäischen Vergleich hat Deutschland damit einen der höchsten Gender Pension Gaps – nur in Luxemburg ist die Differenz noch geringfügig größer.

Gesetzliche Rente bietet Vorteile für Frauen

Zwar sind auch in der gesetzlichen Rente – der mit Abstand wichtigsten Säule der Altersversorgung – die eigenen Ansprüche von Frauen weit niedriger als die von Männern, doch bietet die gesetzliche Rentenversicherung Mechanismen des sozialen Ausgleichs zugunsten von Frauen. So werden hier beispielsweise Phasen der Kindererziehung anerkannt. Die Höhe der gesetzlichen Rente betrug 2015 bei den Männern durchschnittlich 1.154 Euro, bei den Frauen 634 Euro pro Monat – eine Differenz von 45 %.

Bei bAV haben Frauen das Nachsehen

Deutlich größer ist laut Studie die Kluft bei der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft: Hier liegen die Frauen mit 240 Euro knapp 60 % gegenüber den Männern zurück, die auf 593 Euro kommen. Zudem haben nur 7 % der Rentnerinnen überhaupt eigene Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung, von den männlichen Ruheständlern immerhin 26 %. Günstiger stellt sich die Situation im öffentlichen Dienst dar. Von der Zusatzversorgung profitieren 12 % der weiblichen und 10 % der männlichen Rentner. Aber auch hier erhalten die Männer mit im Schnitt 369 Euro deutlich mehr als die Frauen mit 234 Euro. Laufende Leistungen aus der privaten Altersvorsorge beziehen 5 % der Männer und 2 % der Frauen, wobei Letztere mit durchschnittlich 311 Euro deutlich weniger ausgezahlt bekommen als die Männer mit 485 Euro.

Grund für die Lücke

Als Erklärung für die Rentenlücke verweist die Studie auf die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern: Berufstätige Frauen nehmen häufiger Auszeiten für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, arbeiten öfter in Teilzeit, werden im Schnitt schlechter bezahlt – und erwerben dementsprechend weniger Rentenansprüche. Während 85 % der männlichen Rentner in den alten Bundesländern auf mindestens 30 Versicherungsjahre kommen, sind es bei den Rentnerinnen nur 45 %. Pro Versicherungsjahr sammeln Frauen im Schnitt nur drei Viertel der Entgeltpunkte der Männer. Im Zeitverlauf sind der Analyse zufolge immerhin Fortschritte erkennbar: Der Abstand zu den Alterseinkommen der Männer nimmt von Jahr zu Jahr etwas ab, weil immer mehr Frauen erwerbstätig sind und Sorgearbeit mittlerweile zum Teil bei der Rente honoriert wird. Allerdings wird die Differenz auch deshalb kleiner, weil die Alterseinkünfte der Männer tendenziell sinken.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 14.12.2017 / Viola C. Didier)


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