• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Barlohnumwandlung: Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob?

16.03.2018

Meldung, Steuerrecht

Barlohnumwandlung: Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob?

Beitrag mit Bild

©js-photo/fotolia.com

Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.

Der Kläger beschäftigte seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 Euro monatlich. Er überließ seiner Frau hierfür einen Pkw, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 Euro (1 % des Kfz-Listenneupreises) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen.

Finanzamt erkennt Arbeitsverhältnis nicht an

Im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannte das Finanzamt das Arbeitsverhältnis nicht an. Es erhöhte den Gewinn des Klägers um die Kosten für den Pkw und den Lohnaufwand für die Ehefrau. Denn nach Ansicht des Finanzamts wäre eine solche Vereinbarung nicht mit fremden Arbeitnehmern geschlossen worden.

Dienstwagen steht nicht nur Vollzeitbeschäftigten zu

Das FG Köln gab der Klage mit Urteil vom 27.09.2017 (3 K 2547/16) statt und erkannte sämtliche Kosten als Betriebsausgaben des Klägers an. Zwar sei die Gestaltung bei einem Minijob ungewöhnlich, doch entsprächen Inhalt und Durchführung des Vertrages noch dem, was auch fremde Dritte vereinbaren würden. Insbesondere könne nicht festgestellt werden, dass Dienstwagen nur Vollzeitbeschäftigten oder Führungspersonal auch zur privaten Nutzung überlassen würden.

Das Finanzamt hat die Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (X R 44/17).

(FG Köln, PM vom 15.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Meldung

©cienpies/123rf.com


10.07.2025

BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Steuerbescheide können umfassend geändert werden, wenn Daten dem Finanzamt elektronisch übermittelt wurden, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


09.07.2025

Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Die Änderungen im UStG und UStAE schaffen steuerliche Entlastung, reduzieren Bürokratie und bringen Klarheit in bislang unklare Sachverhalte.

weiterlesen
Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank