29.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Barclays Bank: Gericht untersagt Werbung

Beitrag mit Bild

©Kenishirotie/fotolia.com

Wirbt ein Kreditkartenunternehmen mit „0 Euro Bargeldabhebungsgebühr weltweit“, dürfen Verbraucher davon ausgehen, dass das Abheben am Automaten überall im Ausland kostenfrei ist. Andernfalls müssen sie auf Einschränkungen deutlich hingewiesen werden, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht.

In einem Schreiben warb die Barclays Bank PLC auf der Vorderseite und einem angehängten Gutschein herausgehoben mit „0 Euro Bargeldabhebungsgebühr weltweit“ für ihre Gold-Kreditkarte. Doch diese Werbebotschaft stimmte nicht: Außerhalb der Eurozone sollte nämlich eine Auslandseinsatzgebühr anfallen. Auf diesen Umstand hatte das Kreditkartenunternehmen aber nur in Erläuterungen auf der Rückseite des Werbeschreibens hingewiesen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat diese Werbung nun wegen Irreführung mit Urteil vom 12.04.2017 (5 U 38/14) verboten.

Klärung auf Rückseite nicht ausreichend

Das Anschreiben sei laut Gericht so angelegt gewesen, dass Verbraucher davon ausgehen mussten, alle relevanten Informationen bereits auf der Vorderseite zu erhalten. Erläuterungen auf der Rückseite seien nicht geeignet, diese Irreführung zu beseitigen. „Regelungen zum Gebührenanfall und zur Gebührenhöhe bei Bargeldabhebungen im In- und Ausland sind für Verbraucher von zentraler Bedeutung“, betonte das Gericht.

EU-einheitliches Formular muss eingesetzt werden

Zudem müssen Kreditinstitute das gesetzlich vorgeschriebene Formular „Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite“ nutzen. Zwar hatte das Unternehmen den Inhalt dieses Infoblattes in sein eigenes Muster übernommen, aber nicht die vorgesehene, übersichtliche Tabellenform.

(vzbv, PM vom 26.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Meldung

©kebox/fotolia.com


15.07.2026

DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Die EU Inc. braucht trotz digitaler Gründung wirksame Kontrollen, klare Regeln und verlässlichen Gläubigerschutz.

weiterlesen
DStV warnt vor Risiken der EU Inc.

Meldung

khwaneigq/123rf.com


15.07.2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz setzt die Bundesregierung stärker auf Technologieoffenheit und individuelle Entscheidungen.

weiterlesen
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht