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27.10.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bankgebühren: BaFin erwartet Umsetzung des BGH-Urteils

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwartet von Kreditinstituten, dass sie das Urteil des Bundesgerichtshofs zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen. Zu Unrecht erhobene Bankgebühren sind zu erstatten.

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Der BGH hatte mit Urteil vom 27.04.2021 eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingiert, für unwirksam erklärt. BaFin-Präsident Mark Branson: „Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auf fast jede Bankkundenbeziehung. Umso wichtiger ist eine schnelle, unbürokratische, transparente Umsetzung. Unsere diesbezüglichen Erwartungen sind klar. Die BaFin steht für eine faire Behandlung von Kundinnen und Kunden des Finanzsektors.“

Bankgebühren verunsichern VerbraucherInnen

Die Bedeutung sowie die Auswirkungen dieser Entscheidung zu den Bankgebühren sind erheblich, da die Unwirksamkeit nicht nur den Änderungsmechanismus als solchen, sondern auch sämtliche darauf beruhenden Vertragsänderungen erfasst. Neben der Frage der Entgeltänderung erstreckt sich die Unwirksamkeit auch auf andere, auf dieser Grundlage vorgenommene Vertragsänderungen und damit auf die Grundlage der Vertragsbeziehungen insgesamt.

Die Erwartungen der BaFin

Wegen der weitreichenden Folgen der Entscheidung sind viele Kundinnen und Kunden verunsichert. Dies zeigt sich auch anhand einer beträchtlichen Anzahl von Beschwerden bei den Verbraucherzentralen und der BaFin, die auf diesen Sachverhalt Bezug nehmen. Die BaFin hat daher die folgende Erwartungshaltung an die gesamte Kreditwirtschaft:

  • Klare und verständliche Unterrichtung der Kundinnen und Kunden über die Konsequenzen des BGH-Urteils
  • Benennung eines Kontakts für Fragen von Kundinnen und Kunden
  • Implementierung neuer Vertragsgrundlagen und keine weitere Erhebung von rechtsgrundlosen Entgelten
  • Vollständige Information über Änderungen, um die Bezifferung eines Erstattungsanspruchs zu ermöglichen
  • Erstattung von zu Unrecht erhobenen Entgelten
  • Bildung von Rückstellungen.

Wichtig ist, dass die Institute diese Schritte jetzt umgehend einleiten, falls dies nicht bereits erfolgt ist. Ebenso wesentlich ist, dass Bankkundinnen und -kunden bei der Anpassung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden. Sollte ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachten, wird die BaFin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen.


BaFin vom 26.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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