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28.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bankenskandal: Finanzbetrug in der Republik Moldau

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Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass Gelder aus einem umfassenden Finanzbetrug in der Republik Moldau auch auf Konten in Deutschland überwiesen wurden. Das geht aus einer Antwort (19/1248) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Vor drei Jahren wurde bekannt, dass sich in der Republik Moldau ein massiver Betrug am öffentlichen Eigentum ereignete: Der so genannte Banken-Diebstahl, auch bekannt als „Diebstahl des Jahrhunderts“, kostete die drei großen Banken des Landes nahezu 1 Mrd. US-Dollar. Das Geld wurde ins Ausland transferiert; nach dem Untersuchungsbericht eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens seien auch 11,1 Millionen Euro auf Konten in Deutschland überwiesen worden.

Deutschland als Ziel- bzw. Durchgangsland

Dazu schreibt die Bundesregierung: „Laut der für die Notenbank der Republik Moldau erstellten Zusammenfassung des zweiten Berichts der Audit-Firma Kroll und der Rechtsanwaltskanzlei Steptoe & Johnson LLP, die mit einer Untersuchung der Vorgänge um den Bankenskandal betraut ist, soll sich ein Großteil der in den Vorgängen involvierten Summen auf Konten unter ausländischer (nicht-moldauischer) Jurisdiktion befinden.“ Dabei werde auch Deutschland als mögliches Ziel- beziehungsweise Durchgangsland genannt. Der zusammenfassende Bericht weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der tatsächliche Endverbleib der betreffenden Gelder nicht bekannt sei, da zu den aufgelisteten Konten in den genannten Ländern bisher noch keine Offenlegungen vorlägen.

(Dt. Bundestag, hib vom 27.03.2018 / Viola C. Didier)


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