25.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Banken reagieren auf den Brexit

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Britische Banken und Finanzdienstleister mit nennenswertem Geschäft in Deutschland werden nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU versuchen, über Tochtergesellschaften oder Drittstaatenniederlassungen ihre bestehenden Kundenbeziehungen fortzuführen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

In einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassene Kreditinstitute sind grundsätzlich berechtigt, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Dieses System des „EU-Passes“ für Banken und andere Finanzdienstleister ermöglicht es Unternehmen, die in einem EWR-Land zugelassen sind, mit minimalen zusätzlichen Genehmigungsanforderungen in anderen EWR-Ländern zu handeln. Die Regelungen zu diesen EU-Pässen bilden somit die Grundlage des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen. Durch den Brexit wird das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland, welches nicht mehr für den EU-Pass qualifiziert wäre.

Wer nutzt die EU-Pässe?

Deutsche und britische Unternehmen werden von der Bundesregierung und der Finanzaufsicht kontinuierlich dazu angehalten, die notwendigen Voraussetzungen für den Brexit zu treffen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Wie weiter mitgeteilt wird, machen derzeit 108 Kreditinstitute, 2179 Finanzdienstleistungsinstitute sowie 390 Zahlungsdienstleister aus dem Vereinigten Königreich Gebrauch von den sogenannten EU-Pässen, mit denen sie berechtigt sind, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedsländern der EU auszuüben. 19 deutsche Kreditinstitute und acht Finanzdienstleistungsinstitute würden im Vereinigten Königreich Dienstleistungen über eine Niederlassung erbringen. Ohne eigene Niederlassung seien 50 Kreditinstitute und 72 Finanzdienstleistungsinstitute im Vereinigten Königreich tätig.

Ökonomische Folgen des Verlustes des EU-Passes

Das Ausmaß der ökonomischen Folgen eines Verlustes des EU-Passes britischer Unternehmen für die deutsche Realwirtschaft hängt zum einen von Regelungen zwischen der EU und GBR ab, die für die Zeit nach dem Austritt UKs aus der EU getroffen werden. Zum anderen ist auch entscheidend, inwieweit sich Finanzdienstleister sowie die Realwirtschaft auf den Austritt vorbereiten. Aussagen über konkrete ökonomische Folgen sind aufgrund dieser entscheidenden Unsicherheiten derzeit nicht möglich, so die Bundesregierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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