In Vorbereitung auf den Brexit hat die BaFin ein Memorandum of Understanding (MoU) mit den britischen Aufsichtsbehörden Prudential Regulatory Authority (PRA) und Financial Conduct Authority (FCA) abgeschlossen.
Die Vereinbarung basiert auf einem Muster-MoU, das die Europäische Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt hat. Mit dieser Vereinbarung wird die Zusammenarbeit der deutschen und britischen Behörden auch nach Vollzug des Brexits auf ein rechtlich belastbares Fundament gestellt. Gleichzeitig wird das MoU dazu beitragen, Klippeneffekte beim aufsichtlichen Handeln nach einem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union zu vermeiden.
Regelungen über die Zusammenarbeit
Konkret regelt die neue Vereinbarung die Zusammenarbeit auf verschiedenen aufsichtlichen Feldern. Dazu gehören die Kooperation bei der Zulassung von Unternehmen, der Geldwäschebekämpfung sowie dem allgemeinen Informationsaustausch. „Mit unserem MoU mit PRA und FCA haben wir sichergestellt, dass wir künftig unverändert mit den britischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten können“, erläutert BaFin-Präsident Felix Hufeld.
(BaFin vom 17.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)