• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Banken: Neues MoU regelt aufsichtliche Zusammenarbeit nach dem Brexit

24.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Banken: Neues MoU regelt aufsichtliche Zusammenarbeit nach dem Brexit

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

In Vorbereitung auf den Brexit hat die BaFin ein Memorandum of Understanding (MoU) mit den britischen Aufsichtsbehörden Prudential Regulatory Authority (PRA) und Financial Conduct Authority (FCA) abgeschlossen.

Die Vereinbarung basiert auf einem Muster-MoU, das die Europäische Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt hat. Mit dieser Vereinbarung wird die Zusammenarbeit der deutschen und britischen Behörden auch nach Vollzug des Brexits auf ein rechtlich belastbares Fundament gestellt. Gleichzeitig wird das MoU dazu beitragen, Klippeneffekte beim aufsichtlichen Handeln nach einem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union zu vermeiden.

Regelungen über die Zusammenarbeit

Konkret regelt die neue Vereinbarung die Zusammenarbeit auf verschiedenen aufsichtlichen Feldern. Dazu gehören die Kooperation bei der Zulassung von Unternehmen, der Geldwäschebekämpfung sowie dem allgemeinen Informationsaustausch. „Mit unserem MoU mit PRA und FCA haben wir sichergestellt, dass wir künftig unverändert mit den britischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten können“, erläutert BaFin-Präsident Felix Hufeld.

(BaFin vom 17.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)