• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Banken: Neues MoU regelt aufsichtliche Zusammenarbeit nach dem Brexit

24.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Banken: Neues MoU regelt aufsichtliche Zusammenarbeit nach dem Brexit

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

In Vorbereitung auf den Brexit hat die BaFin ein Memorandum of Understanding (MoU) mit den britischen Aufsichtsbehörden Prudential Regulatory Authority (PRA) und Financial Conduct Authority (FCA) abgeschlossen.

Die Vereinbarung basiert auf einem Muster-MoU, das die Europäische Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt hat. Mit dieser Vereinbarung wird die Zusammenarbeit der deutschen und britischen Behörden auch nach Vollzug des Brexits auf ein rechtlich belastbares Fundament gestellt. Gleichzeitig wird das MoU dazu beitragen, Klippeneffekte beim aufsichtlichen Handeln nach einem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union zu vermeiden.

Regelungen über die Zusammenarbeit

Konkret regelt die neue Vereinbarung die Zusammenarbeit auf verschiedenen aufsichtlichen Feldern. Dazu gehören die Kooperation bei der Zulassung von Unternehmen, der Geldwäschebekämpfung sowie dem allgemeinen Informationsaustausch. „Mit unserem MoU mit PRA und FCA haben wir sichergestellt, dass wir künftig unverändert mit den britischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten können“, erläutert BaFin-Präsident Felix Hufeld.

(BaFin vom 17.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht