• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Banken: Neues MoU regelt aufsichtliche Zusammenarbeit nach dem Brexit

24.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Banken: Neues MoU regelt aufsichtliche Zusammenarbeit nach dem Brexit

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

In Vorbereitung auf den Brexit hat die BaFin ein Memorandum of Understanding (MoU) mit den britischen Aufsichtsbehörden Prudential Regulatory Authority (PRA) und Financial Conduct Authority (FCA) abgeschlossen.

Die Vereinbarung basiert auf einem Muster-MoU, das die Europäische Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt hat. Mit dieser Vereinbarung wird die Zusammenarbeit der deutschen und britischen Behörden auch nach Vollzug des Brexits auf ein rechtlich belastbares Fundament gestellt. Gleichzeitig wird das MoU dazu beitragen, Klippeneffekte beim aufsichtlichen Handeln nach einem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union zu vermeiden.

Regelungen über die Zusammenarbeit

Konkret regelt die neue Vereinbarung die Zusammenarbeit auf verschiedenen aufsichtlichen Feldern. Dazu gehören die Kooperation bei der Zulassung von Unternehmen, der Geldwäschebekämpfung sowie dem allgemeinen Informationsaustausch. „Mit unserem MoU mit PRA und FCA haben wir sichergestellt, dass wir künftig unverändert mit den britischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten können“, erläutert BaFin-Präsident Felix Hufeld.

(BaFin vom 17.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank