13.02.2019

Meldung, Steuerrecht

Banken loben Brexit-Steuergesetz

Beitrag mit Bild

©7razer/fotolia.com

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich mit dem von der Bundesregierung geplanten Steuergesetz aus Anlass des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU recht zufrieden gezeigt. Auch die Deutsche Bundesbank sieht die Vorbereitungen auf den Brexit „weit vorangeschritten und teilweise auch schon erfolgreich abgeschlossen“.

In einer vom stellvertretenden Vorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag begrüßte die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, besonders die in dem Entwurf vorgesehene Einführung neuer Befugnisse für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Zahlreiche Verträge aus dem Derivatebereich betroffen

In dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) heißt es, ein ungeregelter Austritt Großbritanniens würde dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren, wovon allein im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen betroffen sein könnte. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass die BaFin die Möglichkeit bekommt, bestimmten britischen Unternehmen übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Britische Versicherungsunternehmen sollen ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortführen, aber kein Neugeschäft mehr betreiben dürfen.

Bundesregierung auf ungeordneten Austritt vorbereitet

Laut Kreditwirtschaft kann die BaFin mit den neuen Befugnissen sicherstellen, dass bestehende Bankgeschäfte und Verträge über Finanzdienstleistungen rechtssicher fortgeführt und vertragsgemäß erfüllt werden könnten. „Das Gesetzesvorhaben ist darüber hinaus auch in wichtiges Signal an die Marktteilnehmer im In- und Ausland, dass die Bundesregierung auf einen ungeordneten Austritt vorbereitet ist und bereit sein wird, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um schwere Nachteile insbesondere für die in Deutschland ansässigen Marktteilnehmer zu vermeiden“, lobte die Kreditwirtschaft.

Änderungsbedarf nur bei Detailfragen

Änderungsbedarf meldete die Kreditwirtschaft in Detailfragen an, zum Beispiel bei der Übertragung von Wertpapieren von einem Depot in Großbritannien auf ein Depot in Deutschland. Derzeit können die Anschaffungskosten der Wertpapiere bei Übertragungen innerhalb der EU durch Vorlage einer Bescheinigung der übertragenden Bank nachgewiesen werden. Nach dem Brexit wäre das nicht mehr möglich und der Steuerabzug würde sich auf 30 % der Einnahmen belaufen (sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage).

(Dt. Bundestag, hib vom 11.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


18.06.2026

BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Nicht jede Tätigkeit auf einem Schiff führt automatisch dazu, dass der Unternehmensstaat das Besteuerungsrecht erhält, so der BFH.

weiterlesen
BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht