10.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Banken gegen mehr Rechte für BaFin

Beitrag mit Bild

© Robert Kneschke /fotolia.com

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag wurden Einschränkungen für Banken bei der Kreditvergabe zur Sicherung der Finanzstabilität im Immobilienbereich von Kreditinstituten und Immobilienbranche abgelehnt.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935). Mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse erhalten, um künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Die Bundesregierung betont in der Begründung, dass die neuen BaFin-Instrumente „rein vorsorglich“ geschaffen werden, „um für den Gefahrenfall das geeignete Instrumentarium für ein schnelles und zielgerichtetes Handeln der Aufsicht zur Verfügung zu stellen“.

Immobilienmarkt ist gut geschützt

Trotz einer zum Teil deutlichen Preissteigerung liege gegenwärtig in Deutschland keine Überhitzung des Immobilienmarktes vor, stellte die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der fünf Bankenverbände, fest. Der Gesetzgeber wolle dennoch die Kreditvergabe regulieren. Andere Möglichkeiten zur Bekämpfung einer Überhitzung, etwa steuerliche Maßnahmen oder die Bereitstellung von Bauland in Ballungsgebieten sowie eine Vereinfachung der Bauordnung, sehe der Entwurf dagegen nicht vor. Außerdem sei der deutsche Immobilienmarkt gut gegen systemische Risiken geschützt.

Lage mit der in den USA nicht vergleichbar

„Wir haben keine Blase, wir wollen keine Blase, und wir wollen keine Blase herbeireden“, stellte Stephan Rabe vom Zentralen Immobilienausschuss fest. Auch Professor Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft verwies auf den stabilen Immobilienmarkt in Deutschland. Es gebe kaum variabel verzinste Darlehen, die bei Zinssteigerungen zu Problemen für die Hauskäufer führen könnten. Außerdem gebe es hohe Tilgungsraten, so dass die Lage mit der in den USA nicht vergleichbar sei, wo es fast keine Tilgung gebe. Die Ausfallraten bei den Krediten seien minimal. Die große Stabilität des deutschen Wohnimmobilienfinanzierungsmarktes lasse es fraglich erscheinen, „ob makroprudenzielle Instrumente tatsächlich benötigt werden und ob deren gesellschaftliche Kosten den Nutzen für die Finanzstabilität nicht überschreiten“, stellte das Institut der deutschen Wirtschaft in seiner Stellungnahme fest.

(Dt. Bundestag, hib vom 06.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


17.11.2025

Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sollten Unternehmen zur Verhinderung finanzieller Ansprüche von Sozialversicherungsbehörden die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen.

weiterlesen
Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank