• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Banken: BFH zweifelt an Umsatzsteuerfreiheit bei Outsourcing

24.01.2018

Meldung, Steuerrecht

Banken: BFH zweifelt an Umsatzsteuerfreiheit bei Outsourcing

Beitrag mit Bild

©VRD/fotolia.com

Der EuGH soll auf Vorlage des BFH entscheiden, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind. Der Vorlagebeschluss ist von großer Bedeutung für Banken, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kostenoptimierung Dienstleister einschalten.

Im Streitfall erbrachte die Klägerin für eine Bank Leistungen beim Betrieb von Geldausgabeautomaten. Die Klägerin stellte funktionsfähige Geldausgabeautomaten mit Soft- und Hardware, die mit dem Logo der Bank versehen waren, an den vorgesehenen Standorten auf und war für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Sie übernahm die Bargeldbefüllung der Geldausgabeautomaten mit Geldmitteln der Bank, veranlasste den erforderlichen Datenaustausch zwischen dem Inhaber der Geldkarte und der die Karte ausgebenden Bank und führte im Genehmigungsfall die Geldausgabe am Geldautomaten durch. Die Klägerin begehrt die Umsatzsteuerfreiheit ihrer Leistungen. Das Finanzamt sah die Leistungen als umsatzsteuerpflichtig an, das Finanzgericht bejahte die Umsatzsteuerfreiheit.

Umsatzsteuerfreiheit wird zum Streitthema

Demgegenüber zweifelt der BFH an der Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen und hält eine Klärung durch den EuGH für erforderlich (Beschluss vom 28.09.2017 – V R 6/15). Dies beruht darauf, dass sich das nationale Umsatzsteuerrecht aufgrund einer europarechtlichen Harmonisierung an den Vorgaben der im Streitjahr geltenden Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage zu orientieren hat. Bei Zweifeln an der Auslegung derartiger Richtlinien ist der BFH zur Einleitung von Vorabentscheidungsersuchen verpflichtet.

EuGH muss für Klarheit sorgen

Der EuGH hat nunmehr zu entscheiden, welche Reichweite seiner Rechtsprechung zum umsatzsteuerfreien Outsourcing im Bankbereich zukommt. Danach können Dienstleister, die für Banken tätig sind, die für Banken geltenden Umsatzsteuerbefreiungen in Anspruch nehmen, wenn ihre Leistungen für den Bankbereich wesentlich und spezifisch sind. Umsatzsteuerpflichtig sind demgegenüber Leistungen mit rein technischem und administrativem Charakter. Unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, wird im Streitfall zu klären sein.

Kostenvorteile fraglich

Der Vorlagebeschluss ist von großer Bedeutung für Banken, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kostenoptimierung Dienstleister einschalten. Denn die so erhofften Kostenvorteile werden durch eine Umsatzsteuerpflicht der vom Dienstleister bezogenen Leistung in Frage gestellt, da Banken beim Bezug derartiger Leistungen im Allgemeinen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

(BFH, PM vom 24.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Gina Susann Kriwat


28.07.2025

LAG München gewährt kellnerndem Studenten Rekord-Schadensersatz – und einen Anspruch auf Entschuldigung

Ein Jura-Student kellnert in einer Münchener Gaststätte und will eine Betriebsratswahl initiieren – woraufhin ihn die Arbeitgeberin nicht mehr zu Diensten einteilt und ihm schließlich außerordentlich kündigt. Der Betroffene klagt, auch auf umfangreiche Zahlungsansprüche. Das LAG München verurteilte die Arbeitgeberin nun und sprach dem Kläger insgesamt rund 100.000 € zu. Noch interessanter: Dazu verpflichtete das LAG die Arbeitgeberin zu einer schriftlichen Entschuldigung.

weiterlesen
LAG München gewährt kellnerndem Studenten Rekord-Schadensersatz – und einen Anspruch auf Entschuldigung

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


28.07.2025

Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen Betriebsrenten eine noch höhere Verbreitung finden. Dazu werden sämtliche Rahmenbedingungen verbessert.

weiterlesen
Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


28.07.2025

Überblick: Nachhaltigkeitsregeln in Deutschland und Europa

Die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte werden komplexer, doch mit einer neuen IDW-Übersicht erhalten Unternehmen eine kompakte Orientierungshilfe.

weiterlesen
Überblick: Nachhaltigkeitsregeln in Deutschland und Europa

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank