• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Baldiger Vorstoß zu Kollektivklagen auf EU-Ebene?

06.02.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Baldiger Vorstoß zu Kollektivklagen auf EU-Ebene?

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©eccolo/fotolia.com

Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen zu den gemeinsamen Grundsätzen für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten veröffentlicht.

In dem Bericht vom 25.01.2018 stellt die EU-Kommission fest, dass zwar einige Mitgliedstaaten die Empfehlungen schon teilweise umgesetzt hätten. Nach Ansicht der EU-Kommission bedürfe es aber für eine flächendeckende Umsetzung noch weiterer legislativer Schritte. Die EU-Kommission stellt zudem in ihrem Bericht einen verstärkten Einsatz von Drittmittelfinanzierung fest und untersuchte u.a. die Auswirkungen anwaltlicher Erfolgshonorare auf kollektive Rechtsdurchsetzung.

Deutschland bietet keine kollektiven Rechtsschutzinstrumente an

Die EU-Kommission bemängelt, dass es noch immer neun Mitgliedstaaten gebe – darunter auch Deutschland –, die keine kollektiven Rechtsschutzinstrumente anbieten. Wie der DAV bereits in seiner Stellungnahme (49/2013) angezweifelt hatte, haben zudem alternative, also insbesondere außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nicht die praktische Bedeutung erlangt, die sich die EU-Kommission erhofft hatte. Die Empfehlungen sollen nun im Rahmen der für April angekündigten Initiative „New Deal for Consumers“ weiter auf ihre praktische Umsetzung hin untersucht werden, wobei ein besonderer Fokus auf die Stärkung des Schadensersatzes sowie die mit Unterlassungsklagen einhergehenden Aspekte gelegt werden soll.

(DAV, Europa im Überblick vom 05.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


AGB
©blende11/fotolia.com


07.06.2023

Verwahrentgelte vor dem BGH

Der vzbv ist vor den meisten Landgerichten mit seiner Auffassung durchgedrungen, dass Verwahrentgelte in AGB der Kreditinstitute unzulässig sind.

Verwahrentgelte vor dem BGH
Nico Schley
Nico Schley


06.06.2023

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Bislang war (und ist) die Rechtsprechung der Finanzgerichte sehr uneinheitlich, ob Schriftsätze von Steuerberatern, die nach dem 01.01.2023 bei den FG schriftlich oder per Fax eingereicht werden, aufgrund der Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) formunwirksam sind. Mit Beschluss vom 28.04.2023 (XI B 101/22) hat der BFH nun erstmals zur Streitfrage Stellung genommen.

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App